Tiergesundheitsgesetz: Gesetz droht mit zahlreichen Mängeln verabschiedet zu werden
(2014-187) Das neue Sächsische Ausführungsgesetz zur Tiergesundheit droht mit zahlreichen Mängeln verabschiedet zu werden. Darauf weist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor der heutigen Abstimmung im Sächsischen Landtag hin (TOP 5).
"Tierschutz spielt ganz offenbar keine Rolle beim Gesetzentwurf der Staatsregierung, wenn es ungelerntem Personal erlaubt werden soll, Tiere zu impfen. Vor allem fehlen im Gesetzesentwurf aber präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Tierseuchen etwa durch regelmäßige Kontrollen in Ställen und von Tiertransporten", kritisiert Elke Herrmann, Sprecherin für Tierschutz in der GRÜNEN-Fraktion.
"Statt das Ausführungsgesetz gründlich zu beraten, soll es im Schweinsgalopp kurz vor Ende der Wahlperiode verabschiedet werden", wirft die Abgeordnete der CDU/FDP-Koalition vor. "Dabei wurden die Chancen, die sich durch das Bundesgesetz bieten, leider nicht genutzt."
Für eine Anhörung des Gesetzentwurfs fehlte die Zeit.
Durch das im Mai dieses Jahres verabschiedete Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene ist die Umsetzung durch ein Landesgesetz zwingend. Im Bundesgesetz wurden vorrangig präventive Maßnahmen angelegt. Deren Präzisierung auf Landesebene ist durch den Entwurf der Staatsregierung nicht zu erkennen. Elke Herrmann bemängelt, "dass der Fachaufsicht in der Landesdirektion kein Werkzeug an die Hand gegeben wurde, um Krisen durch eine adäquate personelle und materielle Ausstattung der Veterinärämter gegenüber den Landkreisen vorzubeugen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wurde die Chance vertan, diese Lücke zu schließen."
"Das zuständige Sozialministerium kann sich nicht damit herausreden, dass über die aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung stark differierende Personalausstattung der Veterinärämter in Sachsen keine genauen Zahlen vorliegen würden. Tierseuchen machen nicht vor Kreis- oder Ländergrenzen halt. Das Ministerium muss daher über die personelle Ausstattung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter informiert sein und eine angemessene Ausstattung einfordern", fordert Herrmann.
Die Abgeordnete ist auch damit unzufrieden, dass in den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern Personen unterschiedlichster Qualifikation und Bezeichnungen und zum Teil ohne Qualifikationsanforderungen tätig sind, etwa als Tiergesundheitskontrolleure, Tiergesundheitsaufseher oder Tiergesundheitshelfer.
"Sozialministerin Christine Clauß (CDU) muss Geld bereitstellen, um Nachqualifikationen zu ermöglichen", fordert die Abgeordnete. "Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter haben viel zu wenig Personal, um die Tierbestände von landwirtschaftlichen Betrieben zu kontrollieren."
Mit dem Gesetzesentwurf schafft das Sozialministerium die Grundlage, um mit Dienstleistern, welche u.a. die Tötung von Tieren vornehmen sollen, Vereinbarungen zu schließen. "Aber wo stehen im Entwurf die Auswahlkriterien für diese Dienstleister? Hier bedarf es einer dringenden Präzisierung hinsichtlich Qualifikationen des Personals, der Ausstattung und der Einhaltung des Tierschutzes", erläutert Herrmann.
» "Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz" (SächsAGTierGesG) – Entwurf der Staatsregierung (Drs 5/14051)