Datum: 26. Februar 2014
Urteil zur Rechnungshof-Klage: Umzug gehört weiterhin auf Prüfstand
(2014-47) Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat heute die Klage des Landesrechnungshofes gegen den von der Koalition beschlossenen Standortwechsel als "unzulässig" verworfen.
Dazu erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Der Umzug des Rechnungshofes gehört für uns GRÜNE weiterhin auf den Prüfstand. Standortentscheidungen, die Mehrkosten erzeugen, sind falsch. Die formale Abweisung der Klage des Rechnungshofs durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof ändert daran nichts."