Datum: 05. Mai 2014

Verfassungsschutzbericht 2013 – GRÜNE halten Aussagekraft des Berichts für gering – Analysefähigkeit unterentwickelt

(2014-112) Zur heutigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2013 durch Innenminister Markus Ulbig (CDU) erklärt Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag:
"Einen ‚Philosophiewechsel‘ beim Verfassungsschutz erreicht man nicht dadurch, dass man nur davon redet. Diese Veränderung muss sichtbar werden, Herr Innenminister. Der Verfassungsschutzbericht 2013 unterscheidet sich nicht nennenswert von den Berichten der Vorjahre. Insbesondere über die angeblichen ‚Neuerungen‘ nach den Vorschlägen der Harmskommission im vergangenen Jahr findet sich im Bericht keine Zeile. Das gehört nach meinem Verständnis zur Aufklärung der Versäumnisse des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit den Verbrechen des NSU aber zwingend in einen solchen öffentlichen Bericht. Wir vermuten daher, dass der von der Harmskommission vorgeschlagene Philosphiewechsel nicht zu grundsätzlichen Änderungen in der Arbeit des Verfassungsschutzes führt. So fehlt nach wie vor eine grundlegende, verständliche Analyse der Gefahrenlage durch Rechtsextreme."
"Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um die Zahlen zu Straftaten mit extremistischem Hintergrund offenbart der Verfassungsschutzbericht eine weitere – seit Jahr und Tag bestehende – analytische Schwäche. Anstatt die Zahlen der polizeilichen Kriminalitätsstatistik zu analysieren und zu gewichten – also insbesondere die Fälle von Sitzblockaden aus den Statistiken herauszunehmen – arbeitet der Verfassungsschutz pauschal weiter mit dem Begriff ‚Straftaten mit extremistischem Hintergrund‘. Auch hier hält man also an altbewährten Arbeitsweisen und Klischees fest."
"Die GRÜNE-Fraktion hat anlässlich der Entdeckung der Terrortaten des NSU gefordert, das Landesamt für Verfassungsschutz aufzulösen. Die Vorstellung des Jahresberichts gibt dazu erneut Anlass."

Hintergrund:
Das Innenministerium hat im vergangenen Jahr einen Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen der sog. Harmskommission vorgelegt und dargelegt, dass die Empfehlungen umgesetzt worden seien.
» Die Empfehlungen der Kommission finden Sie hier …