Datum: 18. August 2014

Waldschlößchenbrücke/Bundesverwaltungsgericht – Naturschutz muss in Sachsen endlich ernst genommen werden

(2014-207) Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht nach der mündlichen Verhandlung in Sachen Waldschlößchenbrücke vom 6. März 2014 an den Europäischen Gerichtshof einen sogenannten Vorlagebeschluss gerichtet, aus dem hervorgeht, dass das oberste deutsche Verwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss zum Brückenbau für rechtswidrig hält.
Dazu erklärt Eva Jähnigen (Dresden), rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Naturschutz muss in Sachsen endlich ernst genommen werden. Ähnliche Rechtsbeugungen wie bei der Waldschlößchenbrücke dürfen sich in Sachsen nie wiederholen. Der Vorlagebeschluss ist eine Ohrfeige für die sächsischen Staatsregierungen und alle diejenigen, die die Naturschutzbelange bei der Planung der Waldschlößchenbrücke kleingeredet und hintenangestellt haben. Wir Grüne haben immer auf die fehlende Berücksichtigung dieser Naturschutzbelange bei der Planung der Waldschlößchenbrücke hingewiesen."
"Es ist bedauerlich, dass sogar das oberste Europäische Gericht konsultiert werden muss, um nachträglich zu klären, wie der europarechtlich bestehende Naturschutz der Dresdner Elbwiesen beim Bau der Brücke hätte berücksichtigt werden müssen. Ein entsprechendes Urteil eines sächsischen Gerichtes wäre für das Ansehen unseres Freistaates dienlicher gewesen."
"Das sächsische Umweltministerium hatte die Naturschutzgebiete verzögert bei der EU-Kommission angemeldet. Im Planfeststellungsverfahren zur Brücke gab es dadurch keine ausreichende Verträglichkeitsprüfung. Spätere Nachbesserungen auf Druck sächsischer Naturschutzverbände haben diese Fehler nicht grundlegend ausgeräumt."
"Die Staatsregierung sollte sich nun unverzüglich auf die nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zu erwartenden Forderungen durch das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Waldschlößchenbrücke einstellen. Entsprechende Untersuchungen und Maßnahmen müssen von den sächsischen Behörden gemeinsam mit der Stadt Dresden vorbereitet werden. Ich erwarte, dass auch der Freistaat Gelder für Ausgleichsmaßnahmen für seinen fehlerhaften Planfeststellungsbeschluss zur Verfügung stellt."
» Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts
» Hinweisbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts

Hintergrund:
Im Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichtes an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) heißt es wörtlich: >>Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. März 2014 ist das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass der angefochtene Planfeststellungsbeschluss und das angefochtene Urteil an einer Reihe von beachtlichen Fehlern leiden, die zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen werden. Auf diese Fehler ist in einem gesonderten Beschluss vom heutigen Tage hingewiesen worden.<< (Nr. 11 auf Seite 6).