Datum: 15. Mai 2014

Zahl der Zwangsräumungen in Sachsen seit 2007 um fast 50 Prozent gestiegen

(2014-125) Immer mehr Menschen in Sachsen bekommen Räumungsklagen für ihre Wohnungen zugestellt. Das belegen die Antworten der Staatsregierung auf zwei Kleine Anfragen der GRÜNEN-Landtagsabgeordneten Gisela Kallenbach.
Zwischen 2007 und 2013 hat sich die Zahl der Klagen auf Zwangsräumungen in Sachsen von 2.512 auf 3.710 um fast 50 Prozent erhöht.
In der Landeshauptstadt Dresden fiel die Steigerung mit 87 Prozent (von 440 auf 823) überdurchschnittlich hoch aus. Dramatisch zugenommen haben die Zwangsräumungen im Bereich des Amtsgerichts Zwickau. Hier gab es eine Steigerung um 160 Prozent (von 95 auf 244).
Statistisch gesehen erhielten im vergangenen Jahr in Sachsen mindestens zehn Personen pro Tag Klagen auf Zwangsräumung ihrer Wohnung oder in selteneren Fällen ihrer Gewerberäume.
"Diese Zahl wird sich dank CDU und FDP noch deutlich erhöhen. Seit dem 1. Mai 2014 gilt das neue Mietrechtsgesetz. Damit wird es möglich, Zwangsräumungen durchzuführen, noch bevor ein Gericht in einer Räumungsklage das Urteil gesprochen hat", fürchtet Kallenbach.
"CDU und FDP im Bundestag haben durchgesetzt, dass Mieter aufgrund einer einstweiligen Verfügung schon vor der Hauptverhandlung vor die Tür gesetzt werden können. Doch ob tatsächlich Zahlungsrückstände bestanden, die eine Kündigung rechtfertigten, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Im schlimmsten Fall heißt das: Prozess gewonnen, Wohnung zwangsgeräumt."
"Die sächsische Staatsregierung muss sich dem Thema endlich stellen. Steigende Mieten sind ein wesentlicher Grund für Zwangsräumungen. Wir setzen uns dafür ein, die Obergrenze für Preiserhöhungen bei Bestandsmieten abzusenken. Die Staatsregierung muss in den von Mietsteigerungen aufgrund von Wohnungsverknappung besonders betroffenen sächsischen Ballungsräumen Gebiete ausweisen, in denen die maximale Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf höchstens 15 statt der üblichen 20 Prozent begrenzt wird", fordert die Abgeordnete.
"Darüber hinaus brauchen wir eine bessere Aufklärung. Für Menschen in prekären Situationen können Sozialämter die Mietschulden übernehmen und eine Zwangsräumung verhindern. Darüber zu informieren ist sinnvoller, als die sozialen und finanziellen Folgen zunehmender Obdachlosigkeit in Sachsen zu tragen", sagt Kallenbach.
» Kleine Anfrage "Räumungsklagen und Zwangsräumungen in Sachsen" (Drs. 5/11803)
» Kleine Anfrage "Zwangsräumungen von Wohnungen in Sachsen" (Drs. 5/14241)
» Zwangsräumungen 2007 bis 2013 tabellarisch

Hintergrund:
In der Antworten zur Kleinen Anfrage "Räumungsklagen und Zwangsräumungen in Sachsen" (Drs. 5/11803) ging die Staatsregierung von 1.874 Räumungsklagen im Jahr 2007 aus.
Dies würde bedeuten, dass sich im Jahr 2013 die Zahl der Zwangsräumungen verdoppelt hätte. In ihren Antworten auf die nachfolgende Kleine Anfrage "Zwangsräumungen von Wohnungen in Sachsen" (Drs. 5/14241) korrigiert die Staatsregierung die Zahl der Räumungsklagen im Jahr 2007 allerdings auf 2.512 deutlich nach oben, sodass sich die Zahl der Zwangsräumungen im Jahr 2013 um 50 Prozent erhöht hat.
Eine Erklärung, wieso die Staatsregierung ihre Zahlen rückwirkend so drastisch ändert, bleibt sie schuldig.