Zu Medienvielfalt gehören öffentliche, kommerzielle und lokale Radio- und TV-Sender
(2014-144) Zur Anhörung des CDU/FDP-Gesetzesentwurfs "Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes … " im Medienausschuss des Sächsischen Landtags erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, medienpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN-Landtagsfraktion:
"Die lokalen Fernsehveranstalter in Sachsen leisten einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt. Um sie nicht am kostenintensiven Übergang zur ausschließlich digitalen Verbreitung Schiffbruch erleiden zu lassen, ist eine Förderung der technischen Infrastruktur aus Rundfunkbeitragsmitteln gerechtfertigt. Das ist von den Sachverständigen bestätigt worden."
"Die geplante Unterstützung ist für uns GRÜNE aber nur im Zusammenhang mit einem Entwicklungsprozess der Sender hin zur wirtschaftlichen Selbständigkeit sinnvoll. Öffentliche Förderung kann nicht auf unbestimmte Zeit zum Standbein privatwirtschaftlicher Geschäftsmodelle werden. Die Förderung muss außerdem an qualitative Mindeststandards, eine begleitende Auswertung der publizistischen Leistungen und handfeste Kostenanalysen gebunden werden."
"Die Juristen unter den Sachverständigen, insbesondere Dr. Stefan Lorenzmeier von der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, benannten zudem eine Unwucht im vorliegenden Gesetzesentwurf. Dieser sieht vor, nur die kommerziellen Fernsehveranstalter, nicht aber die nicht-kommerziellen Lokalradios zu fördern. Diese Ungleichbehandlung sei bisher nicht begründet worden."
"Für uns GRÜNE sind die freien Radios unverzichtbar für die Meinungsvielfalt in Sachsen. Auch sie können die Verbreitungskosten nicht selbst aufbringen und müssen daher mit den anderen privaten lokalen Rundfunkanbietern gleichgestellt werden."