Erneuter Verfassungsbruch bei Gesetzentwurf für freie Schulen
(2015-39) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag kritisiert den Gesetzentwurf zu Schulen in freier Trägerschaft scharf.
"Handelt das Kultusministerium fahrlässig oder schon vorsätzlich?", fragt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion "Mit diesem neuen Gesetz für freie Schulen werden weitere Klagen von Trägern und enorme Kosten folgen. Die Bugwelle finanzieller Verpflichtungen des Freistaates gegenüber freien Schulen wächst."
"Zu Recht laufen Schulen, Träger und Eltern Sturm gegen die Pläne. Denn der Gesetzentwurf ist ein erneuter Verfassungsbruch. Ohne den Beweis zu führen und die realen Kosten zu prüfen, wird behauptet, die Zuschüsse wären >>auskömmlich<<. In Wirklichkeit werden die Schulen in freier Trägerschaft vor die Wahl gestellt: Entweder sie bezahlen ihre Lehrerinnen und Lehrer besser oder sie verzichten auf Schulgeld oder sie investieren, z.B. in die Schul- und Unterrichtsentwicklung. Allem gleichermaßen Rechnung zu tragen, ist zwar der verfassungsgemäße Auftrag – und das Recht der freien Schulen -, mit den so berechneten staatlichen Zuschüssen aber nicht zu leisten. Das hat Kalkül. Die verschiedenen Seiten werden gegeneinander ausgespielt. Das wird dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht gerecht."
"Problematisch finde ich zudem die umfangreichen Offenlegungspflichten der Schulträger und die gleichzeitig weitreichenden Kontrollrechte der Schulaufsicht. Das vielbeschworene neue Miteinander scheint nicht auf Vertrauen zu fußen. Weniger Freude an >>Transparenz<< zeigt man dagegen beim Thema Elternbeteiligung. Auch im neuen Gesetz findet sich dazu keine Aussage."
"Der Zeitdruck bei der Anhörung des Gesetzentwurfs war groß. Die im Vorfeld geführten Gespräche zwischen Kultusministerium und Verbänden wurden abgebrochen, ehe es einen Entwurf gab. Kultusministerin Brunhild Kurth wäre gut beraten, die notwendigen Änderungen jetzt im Entwurf aufzunehmen, ehe das Gesetz in den Landtag eingebracht wird. Meine Fraktion wird alle parlamentarischen Wege nutzen, um den Schulen in freier Trägerschaft zu ihrem guten Recht zu verhelfen."
Hintergrund:
Am 23.12.2014 wurde der Entwurf für ein neues Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft nach einer Sondersitzung des Kabinetts zur Anhörung freigegeben. Bis heute hatten die Verbände und Träger Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Der Landeselternrat hält eine Pressekonferenz ab, um seine Position zu erläutern.
Die Gesetzesnovelle war durch ein Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nötig geworden. In einem auf GRÜNER Initiative basierenden Normenkontrollverfahren (mit der SPD und Teilen der LINKEN) hatte das höchste sächsische Gericht am 15.11.2013 entschieden, dass das Gesetz über freie Schulen mit der Verfassung unvereinbar ist. Das alte Gesetz darf längstens bis zum 31.12.2015 in Kraft bleiben, danach muss es eine Neuregelung geben.