Datum: 29. April 2015

Gemeindeordnung – Landesrechnungshof hat grundsätzliche Bedenken gegen Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz

(2015-159) Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag wird in der heutigen Debatte um das Haushaltsbegleitgesetz beantragen, dass neben der politisch umstrittenen Regelung zum Einvernehmen der Bürgermeister zur Beigeordnetenwahl auch die Vorschläge der Koalition zur Verlängerung der Frist zur Vorlage der doppischen Jahresabschlüsse aller Kommunen und zur Neuregelung des Tätigkeitsbereichs kommunaler Stadtwerke aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Eva Jähnigen, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, begründet die Ablehnung mit der fehlenden Anhörung von Fachleuten im Verfahren sowie grundsätzlichen rechtlichen Bedenken, die das Parlament nach der letzten Ausschusssitzung erreichten.
"Auf unsere Bitte hin hatte der Sächsische Landesrechnungshof Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Gemeinde- und Landkreisordnung bezogen. Diese liegt den Landtagsfraktionen nunmehr vor und wirft grundsätzliche rechtliche Bedenken an den Neuregelungen auf."
"Wir wollen Pfusch bei der Gesetzgebung vermeiden. Ordentliche Gesetze kommen aber nicht im Hau-Ruck-Verfahren, sondern nur mit einer gründlichen Fachdebatte in den Ausschüssen zustande."
Jähnigen verweist darauf, dass auf gleiche Weise über einen nachgeschobenen Änderungsantrag der CDU/FDP-Koalition im 5. Sächsischen Landtag ein Fehler entstanden war, der nun wieder mit der nächsten Änderung der Gemeindeordnung korrigiert werden müsse, nämlich die ausschließliche Zuständigkeit der gesamten Gemeinderäte zur Entscheidung über die Verwendung von Spenden jeder Art. Aus derartigen Fehlern sollten CDU und SPD lernen.
"Auch unsere Fraktion will, dass kommunale Stadtwerke überörtlich tätig sein können. Eine solche Änderung der Gemeindeordnung muss jedoch rechtssicher sein. Das ist hier völlig offen. Die Bedenken des Sächsischen Rechnungshofes wegen eines Verstoßes der vorgeschlagenen Regelung gegen Artikel 84 der Sächsischen Verfassung können, sind schwerwiegend."
"Die Bedenken des Rechnungshofes gegenüber der Verlängerung der Endfrist für die Vorlage doppischer Rechnungsabschlüsse in den sächsischen Kommunen, die ein vollständiges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben, müssen in Zusammenhang mit der Einführung der Schuldenbremse des Grundgesetzes ab 2020 ebenfalls ernsthaft bedacht werden. Das ist im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2015/16 nicht geschehen."
» Stellungnahme des sächsischen Rechnungshofes vom 24. April 2014
» Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion zum Haushaltsbegleitgesetz (Drs. 6/1235)