Gesetzentwurf Freie Schulen – Erhöhung der Zuschüsse reicht nicht aus
(2015-111) Zum heute von Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) vorgestellten Gesetzentwurf für Schulen in freier Trägerschaft erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Der vorliegende Kompromiss der CDU/SPD-Koalition erfüllt immer noch nicht die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes. Zwei Mal musste der Gesetzentwurf von der Tagesordnung der Kabinettspressekonferenz genommen werden, weil die Koalition sich nicht einigen konnte. Was lange währt, wird noch lange nicht gut."
"Zwar soll der Haushaltsansatz für die Schulen in freier Trägerschaft aufgestockt werden. Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Sachsen sowie des Landeselternrates wären aber rund 100 Millionen Euro an Mehraufwendungen pro Jahr nötig, um dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu genügen. Die angekündigte Mittelerhöhung kann die fehlende Verfassungskonformität nicht kompensieren."
"Bezeichnend ist, dass die Nachbesserungen am Referentenentwurf an rein finanzielle Grenzen stoßen, nicht aber inhaltlich begründet werden. So ist weiterhin nicht vorgesehen, dass Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in freier Trägerschaft auf vergleichbarem Niveau wie Lehrkräfte an staatlichen Schulen bezahlt werden. Das ist aus meiner Sicht angesichts der verfassungsrechtlich geforderten Gleichrangigkeit von Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft nicht zu rechtfertigen."
"Uns GRÜNEN geht es um die Umsetzung des von uns erstrittenen Verfassungsgerichtsurteils vom 15.11.2013. Ich bin sicher, dass die Kritik am Gesetzentwurf nicht verstummen wird. Die Koalition wäre gut beraten, in der anstehenden Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf gut zuzuhören und die notwendigen Änderungen in das Gesetz aufzunehmen."