Datum: 26. Juni 2015

Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft: Viel Lyrik, kaum Konkretes

(2015-223) Der Ausschuss für Schule und Sport hat in seiner heutigen Sitzung intensiv über das novellierte Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft beraten.
"Viel Lyrik, aber wenig Konkretes", kommentiert Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, das Ergebnis. "Wir GRÜNE haben weiterhin Bedenken, ob der Gesetzentwurf dem Urteil vom 15.11.2013 und damit den Verfassungsgrundsätzen Rechnung trägt."
Die GRÜNE-Fraktion hat zum Gesetzentwurf einen eigenen umfassenden Änderungsantrag vorgelegt.
"Wir wollen einen finanziellen Ausgleich für die freien Schulen, die das eindeutig verfassungswidrige 4. Jahr der Wartefrist ohne staatliche Zuschüsse durchlaufen mussten. Dies haben wir bereits im letzten Jahr in einem Plenarantrag gefordert. >>Wir werden diese sieben Schulen bei der Gesetzesnovelle nicht vergessen<<, hieß es damals vonseiten der CDU-Fraktion und der Regierung. Nichtsdestotrotz findet sich nun keinerlei Regelung im Gesetzentwurf. Dass unser Änderungsantrag dazu im heutigen Schulausschuss keine Mehrheit fand, enttäuscht mich sehr", so Zais.
"Die Stärkung der Mitwirkungsrechte von Eltern, Schülerinnen und Schülern freier Schulen gerät zur Posse. Mit Verweis auf die anstehende Novellierung des Schulgesetzes wurde unser Antrag abgelehnt, im Gesetz über freie Schulen eine Einbindung der freien Schulen in die schulgesetzlich legitimierten Gremien zu erreichen. Vorübergehend wird der Verordnungsweg einer gesetzlichen Regelung vorgezogen. Mir ist völlig unverständlich, warum sich die CDU/SPD-Koalition bisher so beharrlich gegen mehr Mitwirkung sträubt, zumal damit keine finanziellen Mehraufwendungen verbunden sind. Diese Ignoranz und Arroganz der Macht sind erschütternd."
"Dass Schulen in freier Trägerschaft beim Werben um Lehrernachwuchs weiterhin deutlich schlechter gestellt sind als Schulen in öffentlicher Trägerschaft, wird von Regierung und Koalition gerechtfertigt statt korrigiert. Der Absenkungsfaktor bei der Berechnung der Personalkosten bleibt bei 0,9. Der finanzielle Ausgleich bei Verzicht auf Schulgeld wird >>verrechnet<<, nicht aber, der Verfassung folgend, als Ausgleichsanspruch im Gesetz normiert. Hier blieb die Staatsregierung auch heute Belege für ihre These schuldig, dass mit der staatlichen Finanzhilfe tatsächlich auf die Erhebung von Schulgeld verzichtet werden kann. Die Wartefristregelungen halte ich weiterhin für unzureichend."
"In seiner jetzigen Form kann ich dem Gesetz so nicht zustimmen", so die Abgeordnete. "Die Krux ist nicht gelöst, dass freie Schulen faktisch vor der Wahl stehen, entweder ihre Lehrerinnen und Lehrer angemessen zu bezahlen oder auf ein Schulgeld zu verzichten oder notwendige Investitionen zu tätigen. Allem gerecht zu werden, ist schlicht nicht möglich."
Die schwarz-rote Koalition hat dem Entwurf der Staatsregierung unter Berücksichtigung ihrer eigenen Änderungsanträge im Ausschuss zugestimmt.
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause (8. Juli) steht das Gesetz zur Verabschiedung auf der Tagesordnung des Landtagsplenums. » GRÜNER Änderungsantrag zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft Hintergrund:
» Antrag "Kostenerstattung für Schulen in freier Trägerschaft für das verfassungswidrige vierte Jahr der Wartefrist" (Drs. 5/14144) » Positionspapier der GRÜNEN-Fraktion zum Entwurf der Staatsregierung für ein novelliertes Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft » Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2015/16 zur Förderung von Schulen in freier Trägerschaft