Datum: 24. Juni 2015

Gesetzentwurf von GRÜNEN und Linken soll Demokratie stärken und Beteiligung fördern

(2015-216) Zur heutigen Anhörung im Sächsischen Landtag zum Gesetzentwurf zur ‚Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen‘ der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zieht Eva Jähnigen, Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, folgendes Fazit:

"Die Bürgerinnen und Bürger des 21. Jahrhunderts möchten die Möglichkeit nutzen, sich aktiv an politischen Prozessen zu beteiligen. Die Hürden dafür wollen wir in der sächsischen Verfassung senken. Repräsentative und direkte Demokratie stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern stärken sich gegenseitig. Ich freue mich sehr, dass die überwiegende Anzahl der geladenen Sachverständigen dieses Ziel heute unterstützt hat."

Der von den beiden Oppositionsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einzuräumen, mittels Volksantrags auch Gegenstände der politischen Willensbildung auf das politische Agenda zu heben und die für einen Volksantrag und ein Volksbegehren erforderlichen Quoren zu senken."

Prof. Dr. Ulrich Eith, Professor am Seminar für Wissenschaftliche Politik der Universität Freiburg und Direktor des Studienhauses Wiesneck unterstützt das Anliegen: "Die Stabilität von Demokratien beruht auf der Zustimmung ihrer Bürgerinnen und Bürger. In einer Beteiligungsdemokratie nimmt auch der repräsentative Souverän frühzeitig wahr, wer welche Bedürfnisse formuliert. Regierungshandeln kann so effektiver und weniger distanziert gestaltet werden."

» Der Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen‘

» Infos zu Prof. Dr. Ulrich Eith