Datum: 24. April 2015

GRÜNE fordern mehr Geld für humane Flüchtlingspolitik – Entschließungsantrag

(2015-148) Angesichts der anhaltend hohen Asylantragszahlen fordert die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag weitere Schritte für eine humanere Flüchtlingspolitik im Freistaat. Darum hat die Fraktion einen Entschließungsantrag vorgelegt, der in den Endberatungen zum Doppelhaushalt 2015/16 in der nächsten Woche im Landtag zur Abstimmung gestellt wird.
"Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verbessern", erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion und Autorin des Antrags. "Wir lassen uns dabei von der Europäischen Richtlinie zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (EU-Aufnahmerichtlinie vom 26. Juni 2013, EU RL 2013/33) leiten."
"Der Freistaat, seine Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden und die Initiativen vor Ort stehen dabei vor großen Aufgaben. Diese sind herausfordernd, aber lösbar."
"Vor allem die strukturellen Lücken, die die Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Sachsen erschweren, müssten überwunden werden", fordert Zais. Dazu hat die Fraktion ein ‚Finanzpaket‘ in Höhe von 15.392.250 Euro (2015: 6.684.200 Euro, 2016: 8.708.050 Euro) zusammengestellt.
"Wir brauchen in allen Erstaufnahmeeinrichtungen und ihren Zweigstellen sowie den Notunterkünften eine Asylverfahrensberatung, die vom Freistaat finanziert wird. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen, dass es dadurch weniger Fehler gibt und die Asylverfahren schneller abgeschlossen werden können. Darum beantragen wir die Finanzierung der Beratung aus Mitteln des Freistaats."
"Die schon bestehenden Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdienste müssen eine Kofinanzierung vom Land erhalten. Auch das Bundesinnenministerium regt eine Beteiligung der Länder in seiner Förderrichtlinie (Punkt 5.6) an. Damit können weitere Personalstellen für die Beratung von Bleibeberechtigten geschaffen werden. Außerdem müssen die Migrationsberatungsstellen für die Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber geöffnet werden. Auch dafür wollen wir Landesmittel bereit stellen", erläutert die Abgeordnete.
"Wir wollen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge für die Zeit der Erstaufnahme zwölf stationäre Plätze in einer Clearingstelle schaffen. Damit soll für diese Gruppe besonders Schutzbedürftiger ein an den Maßstäben der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtetes einheitliches Verfahren in ganz Sachsen gewährleistet werden."
"Die Erwartungen an Flüchtlingssozialarbeit sind enorm und mit einem Personalschlüssel von 1 zu 150, wie ihn die Staatsregierung vorsieht, nicht annähernd erfüllbar. Darum wollen wir mit zusätzlichen Mitteln einen Schlüssel von 1 zu 80 ermöglichen."
"Seit 2014 gibt es in Sachsen in einem bundesweit einmaligen Projekt sogenannte Willkommens-Kitas. Flüchtlingskindern soll dabei die Eingewöhnung im neuen Umfeld erleichtert werden. Dazu werden Schulungen für das Kita-Personal, Beratung vor Ort sowie Netzwerkarbeit angeboten. Mit der bereitgestellten Summe sollen künftig 20 statt bisher vier Einrichtungen unterstützt werden", erklärt Zais.
"Seit Oktober 2013 werden 18 Lehrkräfte für den Einsatz im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) fortgebildet. Der Bedarf liegt jedoch deutlich höher. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 60.000 Euro im Jahr 2015 und 240.000 Euro im Jahr 2016 sollen weitere 72 Lehrkräfte zum Einsatz im Fach DaZ fortgebildet werden."
"Der Sächsische Flüchtlingsrat soll für seine Arbeit eine Förderung durch den Freistaat erhalten, wie es in 14 von 16 Bundesländern üblich ist." » Entschließungsantrag der GRÜNEN-Fraktion [PDF] » EU-Aufnahmerichtlinie vom 26. Juni 2013, EU RL 2013/33
» Förderrichtlinien zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)