GRÜNE: Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen im Sächsischen Kirchensteuergesetz
(2015-235) Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Mai 2013 ist bekannt, dass der Bundesgesetzgeber im Einkommenssteuerrecht Lebenspartnerschaften den Ehen gleichstellt. Zwei Jahre und zwei Monate später legt die Sächsische Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung des "Sächsischen Kirchensteuergesetzes" vor. Dazu erklärt Franziska Schubert, finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:
"Seit Mai 2013 ist bekannt, dass die einkommenssteuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen kirchensteuerrechtlich nachvollzogen werden muss, also das Kirchensteuergesetz in Sachsen angepasst werden muss. Diese Gesetzesanpassung bewegt sich auf dem Niveau einer redaktionellen Änderung. Auch die Kirchen haben sich schon im Mai 2014 dazu geäußert – sie hatten keine Anmerkungen, die hätten eingearbeitet werden müssen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Sächsische Staatsregierung hier so gebummelt hat und dafür mehr als zwei Jahre brauchte. Andere Bundesländer waren beim Vollzug der Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehen – mal wieder – deutlich schneller."
"Es gibt bei der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften noch etliche Gesetze und Verordnungen, die oft nur redaktionell überarbeitet werden müssten. Darunter das Spätaussiedlereingliederungsgesetz, das Heilberufekammergesetz, das Rechtsanwaltsversorgungsgesetz, das Steuerberaterversorgungsgesetz und die Schulbesuchsordnung. Es stünde der Staatsregierung gut zu Gesicht, dies endlich zügig anzugehen."
Hintergrund:
Bayern verkündete die Änderung im Dezember 2014, nachdem der Gesetzentwurf bereits im Mai 2014 dem Bayrischen Landtag zur Diskussion vorlag. Hessen gab die Gesetzesänderung ebenfalls im Dezember 2014 bekannt. Mecklenburg-Vorpommern legte im Mai 2014 seinem Landtag den Gesetzentwurf vor. Der Beschluss erfolgte am 30. Oktober 2014. Brandenburg veranschiedete die Gesetzesänderung im Juli 2014, Rheinland-Pfalz im Juni 2014 Thüringen bereits im Mai vergangenen Jahres. Baden-Württemberg hat bereits vor über anderthalb Jahren zum 1. Januar 2014 die entsprechende Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen im Kirchensteuergesetz verankert.