GRÜNE kritisieren Planung für Verlagerung von Aufgaben des Landesrechenzentrums von Sachsen nach Bayern
(2015-398) Zu Planungen, die Aufgaben des Landesrechenzentrums von Sachsen nach Bayern in ein Gemeinsames Steuerrechenzentrum zu verlagern, erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz und Innenpolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Ich habe nicht nur erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Immerhin sollen in Bayern sowohl die Steuerdaten von bayrischen als auch von sächsischen Bürgerinnen und Bürgern verarbeitet werden. Wie Sachsen künftig die Kontrolle über den Zugriff auf diese Daten behält, ist vollkommen unklar. Eine solche Datenverarbeitung erfordert meines Erachtens einen vom Landtag zu genehmigenden Staatsvertrag. Dieser muss datenschutzrechtlich hieb- und stichfest sein."
"Zudem sind die Effizienzgewinne bei den Kosten weder belegt oder noch untersucht. Wieso soll ein neu einzurichtendes Rechenzentrum in Bayern kostengünstiger sein als das vor 15 Jahren neu und modern errichtete Rechenzentrum in Dresden? Hier und dort braucht man Personal – In Bayern allerdings nur bayrisches. Und auch das muss bezahlt werden, vermutlich nicht allein von der bayrischen Staatsregierung. Was mit den 145 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechenzentrums in Sachsen werden soll, ist offenbar auch nicht geklärt."
"Vor diesem Hintergrund wäre es wichtig gewesen, wenn Finanzminister Georg Unland (CDU) meine Kleine Anfrage umfassend beantwortet hätte. Die Vorbereitungen an dem Projekt laufen, die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Landtag haben ein Recht zu erfahren, was Sache ist. Der Finanzminister muss hier schnellstmöglich die Karten auf den Tisch legen und die Geheimniskrämerei beenden."
"Ich fordere Finanzminister Georg Unland auf, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzulegen. Oberstes Ziel muss es sein, an sächsischen Einrichtungen festzuhalten. Nur so wird der Datenschutz effektiv gewahrt und Arbeitsplätze erhalten."
» Kleine Anfrage von Valentin Lippmann: "Gemeinsames Steurrechenzentrum von Sachsen und Bayern" (Drs. 6/2873)