Datum: 05. März 2015

GRÜNE und LINKE legen Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie in Sachsen vor

(2015-89) Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben ein Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen in den Sächsischen Landtag eingebracht.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der in der Verfassung vorgesehenen Möglichkeit für sächsische Bürgerinnen und Bürger, an der Gesetzgebung und politischen Willensbildung mitzuwirken.
Dazu sieht der Gesetzentwurf vor, die Quoren zur Einreichung eines Volksbegehrens auf 175.000 Unterstützungsunterschriften, jedoch nicht mehr als fünf Prozent, herabzusetzen. Für einen Volksantrag sollen künftig 35.000 Unterstützungsunterschriften ausreichen. Zudem sollen Sachsens Bürgerinnen und Bürger künftig auch die Möglichkeit haben, einen Volksentscheid gegen ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz durchzuführen. Eine weitere Neuerung regelt der Entwurf mit der Möglichkeit, dass der Landtag ein bereits beschlossenes Gesetz zum Gegenstand eines Volksentscheids machen kann.
Dazu erklärt Eva Jähnigen, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Sächsische Bürgerinnen und Bürger haben häufig das Gefühl, die Arbeit der Politik und des Landtages habe mit ihnen nichts zu tun oder gehe an ihnen vorbei. Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf darauf antworten und ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, die die Sächsische Verfassung ihnen bietet."
"Schon jetzt sieht unsere Verfassung vor, dass Gesetze durch Volksentscheide beschlossen werden können. Die Bürgerinnen und Bürger können also grundsätzlich selbst bestimmen, welche Gesetze ihr Zusammenleben regeln sollen. Aufgrund der hohen Quoren gab es in Sachsen in den vergangenen 20 Jahren allerdings erst einen erfolgreichen Volksentscheid. Mit der Absenkung der Quoren wollen wir diese Möglichkeit erleichtern. Für uns Parlamentarier bietet der Gesetzentwurf die Chance, die Forderungen und Vorschläge der sächsischen Bürgerinnen und Bürger besser zu erkennen und danach zu handeln."
» Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen" (Drs 6/1088)