Datum: 15. Dezember 2015

Jahresbericht Sächsischer Rechnungshof zu Kommunalfinanzen: Doppik bleibt Dauerbrenner, Folgekosten von Investitionen belasten kommunale Haushalte

(2015-423) Im aktuellen Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofs über die Kommunalfinanzen sieht sich Franziska Schubert, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in ihrer Kritik an den aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung bestätigt:
"Die doppische Buchführung in den Kommunen ist und bleibt ein ungeliebtes Kind. Knapp zwei Drittel der Körperschaften mit einem doppischen Rechnungswesen haben keine festgestellte Eröffnungsbilanz. Auch die Jahresabschlüsse für 2013 fehlen bei einem Großteil. Beides ist wichtig, denn es liefert grundlegende Informationen zur Beurteilung der kommunalen Finanzlage."
"Ich halte es nicht für hilfreich, dass mit Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung die verpflichtende Erstellung des Gesamtabschlusses von 2016 auf 2021 verschoben worden ist. Die Staatsregierung aus CDU und SPD hat das mit Mehrheit so entschieden und damit die Probleme in die Zukunft verlagert. Bereits im Jahresbericht 2014, Band II, wies der Rechnungshof darauf hin, dass der kommunale Gesamtabschluss eine Gesamtsicht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist, aber eben auch die tatsächlichen kommunalen Gesamtschulden darlegt. Angesichts der Entscheidungen, die die Staatsregierung momentan bezüglich der kommunalen Finanzen trifft, ist das problematisch. Sei es beim Gesetz zur Stärkung der Investitionskraft oder bei den Neuverhandlungen über die künftige Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs. Es liegen für aktuelle Entscheidungen und die Haushaltsplanung nur unzureichende valide Ist-Daten vor. Das ist keine gute Grundlage."
"Ein weiterer Punkt, der mich auch umtreibt, sind die Folgekosten von Investitionen und die Frage nach einer sinnvollen Investitionsquote. Von den Steuermehreinnahmen wird in den meisten Kommunen nicht viel übrig bleiben. Die 2014 vorhandenen Mehrausgaben für laufende Kosten und soziale Leistungen zehren das auf. D. h., die Kommunen sind weiter auf Förderprogramme angewiesen, um entweder neu zu bauen, oder, was viel wichtiger ist, zu erhalten oder instand zu setzen. Reine Investitionsförderprogramme sind daher viel zu kurz gegriffen, da sie de facto die Schulden für die Zukunft bilden. In den kommunalen Haushalten werden Investition und Erhaltungsaufwand konsequent abgegrenzt. Erstere führen zu Abschreibungen, die erwirtschaftet werden müssen, sie sind sozusagen jährliche Belastungen; letztere werden anders gebucht und entlasten die kommunalen Haushalte unmittelbar."
"Der richtige Weg aus meiner Sicht, die der Rechnungshof auch im vorliegenden Band bestätigt, sind Förderungen, die sich nicht nur auf reine Investitionen, sondern auch auf den Erhalt der Infrastruktur beziehen. Erhalt vor Neubau, das ist seit Jahren eine GRÜNE Kernforderung. Die künftige demografische Entwicklung muss zwingend berücksichtigt werden. Bei den aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung vermisse ich den Weitblick deutlich."