Datum: 09. Juni 2015

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – GRÜNE: Neuer Entwurf ist Enttäuschung auf der ganzen Linie

(2015-195) "Der gestern veröffentlichte Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist eine Enttäuschung auf der ganzen Linie", erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Nach jahrelangen Diskussionen und Konsultationen beschränkt sich der unter Federführung der Sächsischen Staatskanzlei erarbeitete Entwurf weiter ausschließlich auf Inhaltefilterung und Alterskennzeichnung. Er reicht im Grunde genommen keinen Millimeter weit über den Tellerrand der alten Rundfunkregulierung und eines rein technisch-restriktiven Ansatzes hinaus. Die Äußerung von Staatsminister Dr. Fritz Jäckel anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs, es handle sich um einen >>wichtigen Schritt hin zu einem zeitgerechten Jugendmedienschutz<<, kann man daher nur als grotesk bezeichnen."
"Zurecht kritisieren Internetaktivisten, Medienanbieter und Medienrechtler die ungelenken Versuche, die Risiken der Netzkommunikation zu begrenzen", so Maicher weiter. "Vor allem die Verpflichtung von Social Media-Plattformbetreibern (Microbloganbieter, Soziale Netzwerke, Videoplattformen, etc.), den Nutzern eine Alterskennzeichnung ihrer Inhalte zu ermöglichen, ist rechtlich diffus und unverhältnismäßig."
"Einzelne Fehler des Entwurfs werden nach der bis zum 8. Juli angesetzten Online-Konsultation möglicherweise korrigiert. Es wäre jedoch bedauerlich, wenn die Novelle dann ohne einen echten Fortschritt inkraft tritt. Wir GRÜNE wollen eine Abkehr von der einseitigen Verbotskultur. Mit Filterprogrammen lassen sich viele Schutzbedürfnisse, die heute auch von Heranwachsenden selbst gesehen werden, wie beispielsweise Cyber-Mobbing, verletzte Persönlichkeitsrechte und Onlineabhängigkeit, ohnehin nicht angehen. Jugendmedienschutz und Medienbildung müssen auf staatsvertraglicher Ebene zusammengedacht werden. Dazu muss die Diskussion geführt werden, wie auch von länderübergreifenden Einrichtungen und Medienanbietern Medienbildung unterstützt werden kann."
» Entwurf des 18. Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) der BundesländerFederführend ist die Sächsische Staatsregierung.