Datum: 12. Mai 2015

Kappungsgrenze für Bestandsmieten in Dresden reicht nicht aus

(2015-167) Zur heutigen Pressekonferenz von Innenminister Markus Ulbig (CDU) zur geplanten Kappungsgrenzenverordnung für Dresden erklärt Eva Jähnigen, Landtagsabgeordnete der GRÜNEN-Fraktion aus Dresden:
"Der heutige Kabinettsbeschluss, den Entwurf einer Kappungsgrenzenverordnung für die Bestandsmieten für die Stadt Dresden vorzulegen, ist ein GRÜNER Erfolg. Unseren gleichlautenden Antrag hat Minister Ulbig Ende Januar dieses Jahres im Plenum des Sächsischen Landtages noch abgelehnt."
"Allerdings kann der heutige Beschluss nur ein erster Schritt sein. Ich fordere Minister Ulbig auf, jetzt nicht auf halber Strecke stehen zu bleiben. Wer die Mietentwicklung in Dresden tatsächlich dämpfen will, muss alle Möglichkeiten ausschöpfen und auch die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen einführen. Das bedeutet, eine Deckelung der Mieten bei der Neuvermietung von Wohnungen auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete."
"Für die besorgniserregende Mietentwicklung in Dresden ist auch Innenminister Ulbig verantwortlich. Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, das die Mittel aus dem Wohnraumförderfonds des Bundes nicht für sozialen Wohnungsbau ausgibt. Diese immerhin rund 60 Millionen Euro jährlich fließen bisher nur in Darlehensprogramme zur Förderung des Erwerbs bzw. des Baus selbstgenutzten Wohneigentums, zur Sicherung von Wohneigentum, zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum und zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationsübergreifendes Wohnen. Hier hat Sachsens Staatsregierung Kommunen wie Dresden allein gelassen", erklärt Jähnigen.
» GRÜNER Antrag und Stellungnahme der Staatsregierung "Mietsteigerungen in sächsischen Ballungsräumen begrenzen – bezahlbaren Wohnraum sichern" (Drs. 6/219)
» Kleine Anfrage Eva Jähnigen (GRÜNE) "Förderung von preiswertem und sozialem Wohnungsbau in Sachsen durch den Freistaat Sachsen" (Drs. 6/1243)

Hintergrund:
Am 1.6.2015 tritt das neue Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft. Es eröffnet mit der sogenannten Mietpreisbremse den Bundesländern und damit auch dem Freistaat Sachsen zusätzliche Handlungsspielräume, um den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 (für höchstens fünf Jahre) Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen eine Mietpreisbegrenzung gilt. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf dann die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung.