Nominierung Steffen Flaths für den Vorsitz des Rundfunkrats torpediert die Modernisierung des MDR-Staatsvertrags
(2015-405) "Wir kritisieren die Strategie der CDU Sachsen auf das Schärfste, Steffen Flath als direkt von der Regierungspartei entsandtes Rundfunkratsmitglied für den Vorsitz des Gremiums vorzuschlagen", erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. "Es steht den Rundfunkräten frei, wen sie wählen. Dass Flath jedoch überhaupt in Stellung gebracht wird, deute ich als von der CDU Sachsen gezielt gesetzten Zug gegen alle Bestrebungen, den Staatsvertrag zu modernisieren."
Maicher verweist auf die medienpolitische Brisanz des Schachzugs: "Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Fernsehrat auch für den MDR-Staatsvertrag notwendig gewordene Novellierung und Begrenzung der Staatsnähe des Gremiums erfordert ein sensibles Vorgehen, um die Aushandlung zwischen den drei beteiligten Ländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen nicht zu gefährden. Stattdessen erleben wir eine Machtdemonstration ohnegleichen."
"Dieser Vorgang zeugt nicht nur vom hemmungslosen Streben der CDU Sachsen nach Einfluss im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, es könnte auch den MDR schwächen", sagt Maicher. "Der MDR wird an die schwarzen Zügel genommen und gerät damit in eine denkbar ungünstige Position, gerade wenn er mit Intendantin Prof. Karola Wille zum 1. Januar 2016 den Vorsitz der ARD-Anstalten übernimmt. Flath würde dann als Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz zu allem Überfluss auch noch die Aufsicht über die Gemeinschaftsaufgaben der ARD leiten."
"Flath selbst gibt gegenüber der Presse schon einmal seine Bereitschaft für das Amt bekannt und wischt Forderungen nach einer staatsferneren Besetzung beiseite. Herr Flath, glauben Sie wirklich, irgendjemand nimmt Ihnen als langjähriger Minister und ehemaliger CDU-Fraktionschef Ihre politische Unabhängigkeit ab?", fragt Maicher.
Hintergrund:
Der neue MDR-Rundfunkrat wird sich am 8. Dezember 2015 konstituieren. Dabei wird auch der/die Vorsitzende des Rundfunkrates für zwei Jahre gewählt. Laut Satzung des MDR muss die Position dieses Mal aus Sachsen besetzt werden. Die Mitglieder sind in drei Landesgruppen eingeteilt, die Landesgruppe Sachsen schlägt den Vorsitzenden vor.