Datum: 02. Februar 2015

Sachsen nur auf Platz 15 – Weiter zu lange Verwaltungsgerichtsverfahren im Freistaat

(2015-42) "Die Dauer von Verfahren an sächsischen Verwaltungsgerichten sind zu lang." Dies bemängelt Eva Jähnigen, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nach Auswertung ihrer Kleinen Anfrage zu Verfahrensdauern an Sächsischen Gerichten.
Die Dauer der Verwaltungsverfahren hat sich in den letzten Jahren von 18,6 auf 14,4 Monate verbessert. Doch damit liegt Sachsen im bundesweiten Vergleich nur auf Platz 15.
"Ist in Sachsen überhaupt noch ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet? Oder werden Menschen, die sich gegen staatliche Maßnahmen wenden wollen, von den langen Verfahrensdauern abgeschreckt?", fragt Jähnigen. "Fakt ist: Wer Rechtsschutz will, braucht in Sachsen einen langen Atem."
"Ich befürchte, dass sich die Situation in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen und die Dauer der Verfahren wieder länger wird", so die Abgeordnete. "Die CDU/FDP-Regierung hatte 2010 einen Stellenabbau im Bereich der Justiz von über 1.000 Stellen bis 2025 geplant. Von diesem Stellenabbau ist die neue Regierung aus CDU und SPD bisher nicht abgerückt. Dieser Stellenabbau ist aber unverantwortlich, denn die Gewährung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz ist Kernaufgabe des Staates."
"Hinzu kommt, dass die Justiz in den nächsten Jahren enorme Altersabgänge zu verkraften hat. Bis zum Jahr 2025 werden allein an den sächsischen Gerichten 329 Richter in den Altersruhestand gehen. Hier muss schnellstens entgegengewirkt werden. Wir GRÜNEN werden daher in den Haushaltsverhandlungen auf eine Erhöhung der Einstellungen bei Richtern und Staatsanwälten – von geplanten 36 auf 42 Stellen in zwei Jahren – drängen", bekräftigt Jähnigen.
» Kleine Anfrage Eva Jähnigen
» Für die Vergleichszahlen: Kleine Anfrage von Johannes Lichdi aus 2010