Datum: 05. August 2015

Schulgelderstattung in der Altenpflegeausbildung – GRÜNE: Wie eine Befreiung von der Kfz-Steuer, die nur für VW-Fahrer gilt!

(2015-261) "Kaum ist das neue Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft verabschiedet, zeigen sich bereits bedenkliche Schwachstellen. Lange hieß es, die Finanzierung der freien Schulen sei auskömmlich und die Genehmigungsvoraussetzungen könnten dauerhaft und ohne Erhebung von Schul- und Lernmittelgeld erfüllt werden. Warum wird dann, wo es doch eigentlich kein Schulgeld an freien Schulen mehr geben soll, ein ‚Ausbildungszuschuss‘ für Altenpflegeschülerinnen und -schüler gezahlt?", fragt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Trotz der fast peinlichen Vermeidung des Wortes ‚Schulgeld‘ in der Förderrichtlinie ist doch ganz offensichtlich, worum es geht. Hier wurde augenscheinlich der Koalitionspartner SPD ruhiggestellt – mit zweifelhaften Methoden."
"Der Erlass des Schulgeldes löst das Problem des Fachkräftemangels in Sachsen nicht. Selbst die Staatsregierung verwies darauf, dass Sachsen, bezogen auf die Bevölkerung, die höchste Ausbildungsquote im Bereich der Altenpflege habe. Nur: Nach Ausbildungsabschluss wandern die Fachkräfte ab. Daran wird auch die anteilige Erstattung des gezahlten Schulgeldes nichts ändern. Sie schafft keine Garantie, dass wir zukünftig ausreichend Pflegekräfte haben werden."
"Außerdem geht die Regelung finanziell zu Lasten der Schulen in freier Trägerschaft. Im Frühjahr hatten sich Staatsregierung und Koalition noch für die ‚Aufstockung‘ der Finanzierung freier Schulen im neuen Gesetz um sieben Millionen Euro gefeiert. Dabei ließen sie unerwähnt, dass bereits fünf Millionen Euro für die Einlösung eines Wahlversprechens reserviert sind."
"Der ‚Zuschuss‘ für die Altenpflegeausbildung ist letztlich reine politische Willkür – etwa, als ob es eine Befreiung von der Kfz-Steuer gäbe, die nur für VW-Fahrer gilt. Sowohl in Bezug auf andere Schulen in freier Trägerschaft als auch in Bezug auf andere berufliche Bildungsgänge wie etwa die Erzieherinnen und Erzieher verstößt die Regelung gegen das Gleichbehandlungsgebot. Die Staatsregierung muss die freien Schulen insgesamt finanziell besser ausstatten, unabhängig von der jeweiligen Schulart oder dem Bildungsgang, so dass die Träger tatsächlich auf die Erhebung eines Schulgeldes verzichten können."
Am 07. Juli beschloss das Kabinett, Altenpflegeschülerinnen und -schülern an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft künftig einen Ausbildungszuschuss zu zahlen. Darin sind Zuschüsse an künftige Altenpflegerinnen und -pfleger von bis zu einer Million Euro im Jahr 2015 und vier Millionen Euro für 2016 vorgesehen.
Nur einen Tag später verabschiedete der Landtag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition das neue Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. Sowohl Gesetz als auch Förderrichtlinie traten am 01. August mit Beginn des neuen Schuljahres 2015/16 in Kraft.
» Entwurf der Förderrichtlinie