Datum: 15. April 2015

Schulgeldfreiheit für Altenpflegeausbildung – Vorgehen von CDU und SPD dilettantisch und verfassungsrechtlich bedenklich

(2015-139) Die schwarz-rote Koalition plant, Auszubildende an freien Schulen der Altenpflege vom Schulgeld zu befreien. In der Klausurtagung des Haushalts- und Finanzausschusses legte sie dazu entsprechende Änderungsanträge vor. Darin sehen CDU und SPD Zuschüsse an künftige Altenpflegerinnen und -pfleger von bis zu einer Million Euro im Jahr 2015 und vier Millionen Euro für 2016 vor. Die Randnotiz: Die Umsetzung dieses Versprechens aus dem Koalitionsvertrag geht zu Lasten der Mittel, die zur Förderung der Schulen in freier Trägerschaft eingestellt sind.
"Ein Unding", erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. "Das Vorgehen der Koalition ist dilettantisch und verfassungsrechtlich bedenklich."
"Der Freistaat schafft es in mehreren Berufsfeldern nicht, auf die wachsende Nachfrage mit entsprechenden Kapazitäten zu reagieren, so zum Beispiel bei Sozialassistent/innen und Erzieher/innen. Die Nachwuchssorgen sind hausgemacht. Die Folgen dieser verfehlten Politik dürfen nicht auf dem Rücken der freien Träger ausgetragen werden."
"Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, einzelne Bildungsgänge an freien Schulen in dieser Form zu bevorzugen. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.11.2013 zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft mehrfach auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hingewiesen."
"Mit dem Vorstoß zur Schulgeldfreiheit für die Altenhilfeausbildung haben sich CDU und SPD selbst ein Ei gelegt. Wird die Schulgelderstattung in dieser Form umgesetzt, hält sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keiner verfassungsrechtlichen Prüfung stand."
"Die Staatsregierung muss die freien Schulen insgesamt finanziell besser ausstatten. Sie sind grundsätzlich gleichrangige Adressaten des staatlichen Bildungsauftrags. Ein Schulbesuch muss selbstverständlich ohne Schulgeld möglich sein, so sieht es die Sächsische Verfassung vor. Seiner Förder- und Ausgleichspflicht muss der Freistaat vollumfänglich nachkommen – unabhängig von der jeweiligen Schulart oder dem Bildungsgang."
"Ich vermisse bei der Koalition eine konsistente und gestaltende Bildungspolitik. Ihre Feuerlöscheinsätze sind keine gute Lösung."

Hintergrund:

Am Freitag (17.04., 10 Uhr, Plenarsaal) findet im Ausschuss für Schule und Sport die Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein neues Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft statt. Die GRÜNE-Fraktion veranstaltet zuvor (9 Uhr, LPK-Pressezentrum) ein Pressegespräch mit Prof. Dr. Friedhelm Hufen, dem ehemaligen Prozessbevollmächtigten im erfolgreichen Normenkontrollverfahren gegen die Unterfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft, und Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion.