Datum: 21. März 2016

21. März: Internationaler Tages gegen Rassismus − GRÜNE: Der Begriff ‚Rasse‘ wird heute leider noch wie selbstverständlich auf Menschen angewendet

(2016-106) Anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus (21.03.) erklärt Petra Zais, Rechtsextremismusexpertin und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Es ist mir völlig unverständlich, mit welcher Selbstverständlichkeit der Begriff ‚Rasse‘ auch heute noch in Bezug auf Menschen Anwendung findet. Das entbehrt nicht nur jedweder wissenschaftlichen Grundlage, es leistet auch der Diskriminierung Vorschub. Davor sind offenkundig auch einige Abgeordnete des Sächsischen Landtags nicht gefeit."
Im Februar beschloss der Landtag mehrheitlich das ‚Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und weiterer Rechtsnormen an die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen‘. Die GRÜNE-Landtagsfraktion hatte mit einem Änderungsantrag die Streichung der Bezeichnung >>rassische Herkunft<< gefordert. CDU- und SPD-Fraktion lehnten den Änderungsantrag ab.
"Die Reaktion von Bildungspolitiker Lothar Bienst (CDU) auf die Einbringung unseres Änderungsantrags empört mich noch immer. Er rechtfertigte den Begriff ‚Rasse‘ im Gesetz und zeigte sich überzeugt, dass es eine wissenschaftlich fundierte Definition gebe. Da der Begriff auch in anderen Gesetzen ‚üblich‘ sei, sah er offenbar keinen Grund, davon abzuweichen. Mir warf er hingegen vor, ich würde mit Vermutungen hantieren und versuchen, den Begriff ‚Rasse‘ ‚in die rechte Ecke zu drängen‘."
"Für mich steht fest: Nationalsozialistischer Sprachgebrauch hat in sächsischen Gesetzen nichts zu suchen. Hier besteht offenbar auch in Teilen der CDU noch Aufklärungsbedarf. Ihre Argumentation, an dem Begriff festzuhalten, ist hanebüchen."

Hintergrund:
Wörtlich sagte Lothar Bienst (CDU) in der Plenarsitzung vom 03. Februar 2016, TOP 4:
"Wir haben […] auch einmal eine Definition verlauten lassen, was wir unter den Begriffen ‚Rasse‘ bzw. ‚rassisch‘ und unter ‚Ethnie‘ oder ‚ethnisch‘ zu verstehen haben. […] Dazu haben wir auch eine Definition gebracht und haben, denke ich, den Unterschied herausgearbeitet. Zum anderen haben wir den Begriff der Rasse noch einmal ganz klar definiert in der Form, dass wir gesagt haben: Auch in europäischer, in deutscher sowie in sächsischer Gesetzgebung ist der Begriff der Rasse üblich, […] und das, was Sie [Frau Zais] hier gerade von sich gegeben haben […], basiert auf Vermutungen. Sie versuchen, den Begriff der Rasse, der in der Wissenschaft kein unüblicher Begriff ist, in die rechte Ecke zu drängen […] und das lehnen wir natürlich ab." » Protokoll der Landtagssitzung vom 3. Februar 2016 (Seite 2162) » GRÜNER Änderungsantrag zum Gesetz (Drs 6/4142)
» Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und weiterer Rechtsnormen an die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen" (Drs 6/3289)
» Zur Problematik des Begriffs "Rasse" in der Gesetzgebung, Papier von Dr. Hendrik Cremer (Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin)