Abschaffung des Länderfinanzausgleichs: Sachsen vom Nehmerland zum Bittsteller beim Bund
(2016-288) Franziska Schubert, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin und stellv. Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bewertet die bekanntgegebene Einigung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020.
"Die Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich fanden hinter verschlossenen Türen statt. Die Länder waren durch ihre jeweiligen Landesspitzen vertreten. Ministerpräsident Tillich hat, wie immer, weder über den Handlungsstand noch über die Ergebnisse und schon gar nicht über die Konsequenzen für den Freistaat berichtet. Als haushalts- und finanzpolitische Sprecherin kann ich Folgendes zur Haushaltssituation in Sachsen sagen: Seit Jahren sind die CDU-geführte Regierung und Finanzminister Unland stets um Zahlenspielerei bemüht. Es wird ein Bild von Sachsen gezeichnet, das es so nicht gibt. Die Situation heute ist natürlich nicht mehr mit Anfang der 1990er Jahren zu vergleichen. Aber es ist ein Fakt, dass es der Freistaat Sachsen bis heute nicht schafft, auch nur die Hälfte seines Haushaltes selbst zu erwirtschaften. Über 50 Prozent des Gesamthaushaltes erhält der Freistaat als Zuweisungen vom Bund, im Rahmen des Länderfinanzausgleichs und natürlich von der EU. Dieser Freistaat ist abhängig von Transferzahlungen."
"Inzwischen ist bekannt, dass die finanzstarken Länder den Ausgleich zwischen den Ländern nicht mehr wollen. Diese Forderung haben sie durchgesetzt. Der im Grundgesetz verankerte solidarische Schulterschluss zwischen den Ländern würde damit abgeschafft werden. Die sächsische Regierung und ihre Politik hat sicher auch einen Beitrag hierzu geleistet. Über die Folgen für strukturschwache Regionen kann man zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulieren. Die jetzigen Geberländer profitieren auf jeden Fall von solch einer Regelung", erklärt die Finanzexpertin.
"Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit in Frage gestellt, dass die ostdeutschen Länder Unterstützung benötigen. Und zu keiner Zeit hat die Bundesregierung verlauten lassen, dass strukturschwache Länder ab 2020 kein Geld vom Bund erhalten werden", so Schubert. "Der Bund wird nun die armen Länder finanzieren. Damit ist dann auch geklärt, welche Regionen Bittsteller sind und am Tropf der Transferzahlungen hängen.
Die Entscheidung zum Länderfinanzausgleich steht auf Bundesebene allerdings noch aus. Die Länder brauchen die Zustimmung des Bundestages – und zwar mit einer Zweidrittel-Mehrheit. Kommt diese nicht zustande, geht nach dem 31. Dezember 2019 alles weiter wie bisher."