Datum: 02. Februar 2016

Aussetzen der externen Schulevaluation: GRÜNE fordern Debatte um Qualitätssicherung und -entwicklung sächsischer Schulen – Antrag im kommenden Plenum

(2016-44) Im September 2015 hat Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) eigenmächtig entschieden, die externe Evaluation sächsischer Schulen auszusetzen, obwohl dieses Element der Qualitätssicherung und -entwicklung im Schulgesetz verankert ist. Der Bereich am Sächsischen Bildungsinstitut, der mit dieser Aufgabe betraut war, wurde aufgelöst – vorübergehend, wie es hieß. Die verbliebenen Lehrkräfte, die in der externen Evaluation tätig waren, sollten vor die Klassen zurückgeholt werden, um die Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.
In einem Antrag fordert die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Staatsregierung Farbe bekennt und Stellung bezieht. Sie soll berichten, welche Instrumente und Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung dem gesetzlichen Auftrag Genüge tun und wann und in welcher Form die externe Evaluation wiederaufgenommen werden soll. Der Antrag steht am kommenden Mittwoch (03.02.) auf der Tagesordnung des Plenums.
Dazu erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion:
"Ich teile den Grundsatz, wonach die Absicherung des Unterrichts oberste Priorität genießt. Jedoch erschreckt es mich, zu welchen Mitteln inzwischen gegriffen wird. Ob Regelungen des Schulgesetzes >>ausgesetzt<< werden, sollte die Kultusministerin nicht alleine entscheiden. Dafür braucht es einen Beschluss des Gesetzgebers, also des Landtags."
"Seit Jahren bestimmt der Streit um Ressourcen die bildungspolitischen Debatten. Die Frage, was gute Schule und guten Unterricht ausmacht, gerät dabei in den Hintergrund. Die externe Evaluation ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Unterstützung für die Schulen. Der Blick von außen kann helfen, Stärken und Schwächen zu erkennen und Entwicklungsziele zu formulieren."
"Im Entwurf für ein neues Sächsisches Schulgesetzes gibt es zwar einen eigenen Paragrafen zur Qualitätssicherung. Die externe Schulevaluation ist darin jedoch nur noch als Option, nicht mehr als Pflicht vorgesehen. Das macht eine Debatte um Qualitätssicherung und -entwicklung jetzt umso dringlicher. So sehr ich ein Mehr an Eigenverantwortung für die Schulen begrüße: Sie darf nicht in einer Mangelverwaltung enden. Schulen brauchen Unterstützung, wenn sie die hohen Anforderungen, die an sie gestellt werden, erfüllen sollen. Dazu gehört für mich auch, das ‚Unterstützungssystem Schulentwicklung‘ nicht weiter kaputtzusparen." » GRÜNER Antrag "Qualitätssicherung und -entwicklung an sächsischen Schulen" (Drs 6/3794)
Hintergrund:
Die Sächsische Staatsministerin für Kultus, Brunhild Kurth, äußerte in der Sächsischen Zeitung vom 30.09.2015 (Seite 6): „Ich löse – vorübergehend – den Bereich Externe Evaluation auf“
Im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen heißt es in Paragraf 59a "Evaluation": "(1) Das Ergebnis der Erziehungs- und Bildungsarbeit und die Umsetzung des Schulprogramms werden regelmäßig überprüft." Im Entwurf der Staatsregierung für ein neues Schulgesetz heißt es in Paragraf 3a "Qualitätssicherung": "(5) Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann externe Evaluationen und Untersuchungen zu Schülerleistungen anordnen. Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die teilnehmenden Schulen."