Dramatischer Anstieg der kleinen Waffenscheine und der waffenrechtlichen Erlaubnisse im November und Dezember 2015
(2016-80) Immer mehr Sachsen wollen Schreckschusspistolen und andere frei verkäufliche Waffen mit sich führen. Dies geht aus der Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) hervor.
"Dass die Zahlen in den letzten zwei Monaten des vergangenen Jahres nochmals massiv angestiegen sind, besorgt mich", so Lippmann, der innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist. "Wer, wie der Schützenbund, behauptet, dass dies nichts mit den aktuellen Entwicklungen in unserer Gesellschaft zu tun hat, verschließt die Augen vor der Realität."
"Der Anstieg der kleinen Waffenscheine und der waffenrechtlichen Erlaubnisse in Sachsen ist dramatisch. Im Freistaat gibt es einen unübersehbaren Run auf Waffen, dem Einhalt geboten werden muss."
"Die Staatsregierung ist in der Verantwortung, gegen die besorgniserregende Zunahme der Waffen vorzugehen. Zum einen muss die Regierung deutlich machen, dass das Gewaltmonopol dem Staat obliegt und dafür endlich die notwendigen personellen Voraussetzungen bei der Polizei schaffen. Zum anderen muss Innenminister Ulbig durchsetzen, dass die kommunalen Waffenbehörden personell besser ausgestattet werden. Gegenwärtig stehen einer immer größeren Anzahl von Waffen eine vollkommen unzureichende Zahl von Waffenkontrollen gegenüber. Je mehr waffenrechtliche Erlaubnisse beantragt werden, umso weniger Zeit bleibt den wenigen Mitarbeitern in den Behörden für Kontrollen. Hier entsteht ein Teufelskreis, der durch ausreichend Personal durchbrochen werden muss", fordert Lippmann.
Die Zahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse in Sachsen ist von insgesamt 33.246 im Jahr 2014 auf 34.915 im Jahr 2015 gestiegen. Das ist ein Anstieg um fünf Prozent. Davon sind alleine 1.228 waffenrechtliche Erlaubnisse in den Monaten November und Dezember ausgestellt worden.
Ein ähnliches Bild ist bei den sog. kleinen Waffenscheinen zu verzeichnen: Die Anzahl stieg von 6.708 im Jahr 2014 auf insgesamt 8.293 Erlaubnisse im Jahr 2015. Allein in den letzten zwei Monaten des Jahres 2015 wurden mindestens 700 kleine Waffenscheine neu ausgestellt. Diese berechtigen zum Führen von frei verkäuflichen Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen.
Zudem streben immer mehr sächsische Bürgerinnen und Bürger den Besitz von Schusswaffen an. Dies kann man an der Anzahl der abgelegten Sachkundeprüfungen – als Voraussetzung zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis – ablesen. Allein in 2015 wurden insgesamt 526 solcher Prüfungen bei Schießsportvereinen abgelegt. Das sind achtmal so viel wie im Jahr zuvor (2014: 65). Alleine 180 dieser Sachkundeprüfungen wurden in den letzten beiden Monaten des Jahres abgelegt.
» Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE): ‚Waffenbesitz und Waffenkontrolle, Nachfrage zu Drs. 6/3340‘ (Drs 6/3964)
» Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE): ‚Zahl der Personen mit Sachkundenachweis nach § 7 Abs. 1 WaffG – Nachfrage zu Drs. 6/3061‘ (Drs 6/3964)