Datum: 31. Mai 2016

Feuerwehr-App und Gratis-iPads: Innenminister Ulbig ist unbekannt, wie, ob und mit welcher Zufriedenheit die Geräte tatsächlich von den Feuerwehren genutzt werden können

(2016-176) Vor gut einem Jahr, im Februar 2015, hatte Innenminister Markus Ulbig (CDU) verkündet, dass er bei allen Feuerwehren in Sachsen die Nutzung einer Feuerwehr-App einführen möchte, die die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöht, die taktische Einsatzabwicklung erleichtert und die Zusammenarbeit im Katastrophenfall verbessert. Hierfür wollte der Minister zunächst 431 Gemeinden jeweils ein iPad Air 2 zur Verfügung stellen. Für Franziska Schubert, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie stellv. Fraktionsvorsitzende, Gründe genug, um mittels einer Kleinen Anfrage an den Innenminister nachzuhaken, was aus diesem Projekt geworden ist, wie und ob es von den Wehren genutzt werden kann und inwiefern es die Arbeit erleichtert. Das Ergebnis ist ernüchternd.
"Auf die wesentlichen Fragen habe ich leider keine Antwort erhalten, da erst nach vier Jahren eine Prüfung erfolgen soll. Das ist meiner Ansicht nach viel zu spät, zumal die Gemeinden und Feuerwehren von dem Projekt des Innenministeriums offenbar völlig überrascht worden sind. Die Gemeinden konnten die Technik nur bekommen, wenn sie dem Innenministerium vorab eine sogenannte Überlassungserklärung unterschrieben haben. Ist diese unterzeichnet, übernehmen die Gemeinden das volle Risiko für die Nutzung der App. Trotz Anfrage bleibt unklar, wie viele iPads tatsächlich abgerufen worden sind."
"Auch scheint beim Innenministerium das Interesse daran erloschen zu sein, inwieweit die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden und ob sich die Technik in der Praxis bewährt. Die in der Antwort angesprochenen positiven Rückmeldungen zur Eignung der Anwendung sind vom Landesfeuerwehrverband Sachsen, den Behörden und Kreisbrandmeistern erfolgt − ich habe mich extra erkundigt. Es wäre aber dringend nötig, insbesondere auch die Rückmeldung der Einsatzkräfte vor Ort, der Gruppen- und Zugführer, Einsatzleiter und auch der Ortswehrleiter einzuholen, ob die Arbeit der Kameradinnen und Kameraden vor Ort durch die App erleichtert und ihre Sicherheit im Einsatz erhöht werden. In Gesprächen mit Feuerwehrleuten wurden mir gegenüber zumindest technische, rechtliche und organisatorische Schwierigkeiten mit dem Gerät und der Vereinbarung genannt. Ich fordere daher das Innenministerium daher auf, zeitnah Erfahrungsberichte von den Wehren einzuholen, die damit arbeiten."
"Ich habe das Gefühl, dass hier etwas Unüberlegtes vor sich geht, das das Innenministerium nicht einmal auf Praxistauglichkeit kontrolliert. Der Einsatz und die Arbeit der Feuerwehren kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Als Testlabor für halbdurchdachte Ideen sind sie völlig ungeeignet. Aus diesem Grund muss dringend darüber geredet werden, wie man das Geld für die Feuerwehren sinnvoller einsetzen kann, wenn die vom Innenministerium angestrebten Ziele nicht erreicht werden." » Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf die Kleine Anfrage von Franziska Schubert (GRÜNE) "Feuerwehr-App und iPads" (Drs. 6/5000) Hintergrund:
Zum 17. November 2015 wurde eine Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Änderung der Richtlinie Feuerwehrförderung beschlossen. Kritisch ist, dass zwar die Festbetragsförderung erhöht wurde, gleichzeitig aber die Zuweisungen von Fördermitteln an die Landkreise im Jahr 2016 bis zu teilweise 30 Prozent geringer ausfallen. Dies hat zur Folge, dass zwar Projekte mit einem höheren Festbetrag gefördert werden können, jedoch insgesamt weniger Maßnahmen finanzielle Unterstützung erhalten. Auf diesen Sachverhalt hat der Landesfeuerwehrverband Sachsen schon in seiner Stellungnahme zur Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Richtlinie Feuerwehrförderung hingewiesen. Die Änderung führt dazu, dass 2016 nicht einmal die Hälfte der gestellten Fördermittelanträge in diesem Jahr bewilligt werden können. Unklar ist, wieso künftig keine Verpflichtungsermächtigungen genehmigt, bzw. diese einzeln beantragt werden müssen. Größere Maßnahmen (z.B. Fahrzeugkauf, Gerätehausbau) sind nur über zwei Jahre durchführbar und bedingen deshalb Verpflichtungsermächtigungen. Das ist an der Realität vorbei verwaltet.