Jahresbericht Kommunalfinanzen: Staatsregierung ist unfähig, kommunale Finanzen nachhaltig und bedarfsgerecht aufzustellen
(2016-356) Zu den Äußerungen des Rechnungshofpräsidenten anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2016 zu den Kommunalfinanzen erklärt Franziska Schubert, finanzpolitische Sprecherin und stellv. Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Der Rechnungshof weist zum wiederholten Mal in seinem Bericht auf die Handlungsfelder hin, die wir seit Langem immer wieder anmahnen. Mit besonderer Sorge beobachte ich die wachsenden Sozialausgaben in den Haushalten der Landkreise, aber auch in den kreisfreien Städten. Ein Schwerpunkt der Rechnungshofprüfung waren eben jene Sozialausgaben und wir sehen uns durch den Rechnungshof bestätigt. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben der Kommunen ist auffällig hoch und tendenziell steigend. Das betrifft die Landkreise, aber auch die Stadt Leipzig.
Es ist fast die Hälfte der Haushaltsetats für diesen Bereich gebunden. Das gibt Grund zur Sorge. Denn: Die Landkreise und Kommunen sind nicht in der Lage, aus eigenen Kräften Sozialausgaben in dieser Höhe dauerhaft zu tragen.
Es ist bereits seit Jahren zu sehen, welche Konsequenzen diese Entwicklung hat: Freiwillige Leistungen und Angebote in den Kommunen wurden und werden gestrichen. Das betrifft die präventive Sozialarbeit, Jugendarbeit, kulturelle Angebote, aber auch die Unterstützung von Vereinen und ehrenamtlichem Engagement.
Es entwickelt sich hier ein Teufelskreis: kürzt man bei den präventiven Leistungen, dann fallen diese später erneut als Soziallasten an. Kürze ich etwa bei der Jugendarbeit und fange die Kinder und Jugendlichen aus sozial schwächeren Verhältnissen nicht auf, dann landen sie mit großer Wahrscheinlichkeit später wieder im Sozialhilfesystem. Das halte ich für gefährlich und hier muss dringend gehandelt werden.
Wir GRÜNEN waren bei den laufenden Haushaltsverhandlungen die einzigen, die mittels einer Sachverständigenanhörung genau dieses Problem besprechen wollten: unsere Forderung nach einem Soziallastenansatz im kommunalen Finanzausgleich war gerechtfertigt.“
„Ein zweites Thema ist von Brisanz: Weder die CDU-geführte Staatsregierung noch die kommunalen Spitzenverbände haben in den vergangenen 25 Jahren analysiert, ob die finanzielle Ausstattung der Kommunen ausreichend ist, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können. Wir haben das mehrfach kritisiert. Jetzt hat der Rechnungshof endlich auf dieses strukturelle Problem nachdrücklich hingewiesen. Hier ist dringend eine Bedarfsanalyse notwendig und ich wiederhole daher meine Forderung, diese endlich sachsenweit durchzuführen.“
„Noch etwas fehlt: nämlich eine solide Zahlenbasis, was das kommunale Vermögen angeht; auch darauf weist der Rechnungshof erneut hin. Das hängt mit der Umstellung auf die doppelte Buchführung – kurz: Doppik – zusammen. So haben nach wie vor die Hälfte der Kommunen keine geprüfte Eröffnungsbilanz, die ein klares Bild zeigen würde, wie hoch das Vermögen der Kommunen ist und welche Aufwendungen es braucht, um dieses zu erhalten. Auch eine Aussage über dringend notwendige Investitionen ist ohne Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse nicht möglich. Für 2014 haben über 90 Prozent der Kommunen auch keinen Jahresabschluss und für 2013 stehen über 80 Prozent der kommunalen Jahresabschlüsse noch aus. Ohne Jahresabschlüsse fehlen wichtige Informationen, welche die Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die aktuellen kommunalen Haushaltsverhandlungen für 2017 hätten darstellen müssen.
So agiert man eigentlich ins Blaue hinein – und macht damit mittelfristig nichts besser. Das ist keine solide Haushaltspolitik und wir GRÜNEN im Sächsischen Landtag mahnen erneut an, keine weiteren Schüsse ins Blaue hinein abzugeben, sondern mit einer ordentlichen Grundlage zu arbeiten.“