Datum: 09. Dezember 2016

Konsequenz aus nationalen Klimazielen ziehen − Tagebauerweiterungen sind nicht mehr begründbar

(2016-358) Auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschäftigt sich der Sächsische Landtag am Freitag, 16.12.2016, mit den Themen Klimaschutz und Tagebauerweiterungen. Der entsprechende Antrag steht am Nachmittag auf der Tagesordnung (TOP 9).
"Wir fordern in unserem Antrag die Staatsregierung auf, für die Menschen in den Revieren schnell Klarheit zur Perspektive ihrer Heimatorte und persönliche Rechtssicherheit herzustellen, indem die Genehmigungsfähigkeit von neuen Tagebauen und Tagebauerweiterungen ausgeschlossen wird. Hier ist insbesondere Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) gefordert, auch dann Mut zur Offenheit zu zeigen, wenn es das eigene Ressort betrifft", erklärt Dr. Gerd Lippold, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion.
"Das ist die notwendige Konsequenz aus dem 2030-Ziel des nationalen Klimaschutzplans. Es ist inakzeptabel, sich als Staatsregierung zurückzulehnen und bedeutende, zukunftsweisende planerische Entscheidungen, die sie selbst treffen kann und muss, ausschließlich in die Hände von internationalen Finanzinvestoren zu legen."
"Wichtiger erster Schritt muss sein, das in Überarbeitung befindliche Energie- und Klimaprogramm des Freistaates mit einem Zielkorridor für das Auslaufen der Kohleverstromung zu versehen, der mit den Festlegungen des nationalen Klimaschutzplanes verträglich ist. Eine Überarbeitung des Landesentwicklungsplans muss folgen", fordert der Abgeordnete.
"Denn der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung gibt nicht nur weitgehende CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 vor, sondern er definiert auch konkrete Zwischenziele. So soll etwa die Energiewirtschaft bereits bis zum Jahr 2030 ihre Treibhausgasemission gegenüber 2014 etwa halbieren – von 358 Mio. Tonnen (t) auf 175 bis 183 Mio. t CO2. Die Braunkohleverstromung allein schlägt heute noch mit etwa 160 Mio. t CO2 zu Buche", erläutert Lippold. Unter >>Energiewirtschaft<< erfasst der Klimaschutzplan alle Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger in Kraftwerken der öffentlichen Strom- und Wärmebereitstellung.
"Mit einer Braunkohleverstromung auf annähernd heutigem Niveau gibt es rechnerisch kein Szenario, in dem bis 2030 sowohl Versorgungssicherheit als auch das definierte Klimaschutzziel erreichbar sind."  
"Für Versorgungssicherheit zu jeder Zeit bei rasch wechselnder Last und Erzeugung durch Sonne und Wind werden 2030 noch flexible Gaskraftwerke und einige Steinkohlekraftwerke gebraucht. Um sie bei Halbierung des CO2-Budgets noch betreiben zu können, muss die Erzeugung aus Braunkohle bis dahin massiv zurückgefahren werden. Für die Braunkohle bleibt künftig weder Platz in einem stabilen Netz noch im CO2-Budget", meint der Abgeordnete.
"Auch in Sachsen werden Braunkohlekraftwerksblöcke schon weit vor 2030 den Betrieb einstellen müssen. Der Pfad zur Halbierung der Emissionen in 2030 führt zwingend dazu, dass etwa die Hälfte der bereits heute zum Abbau genehmigten Braunkohle dauerhaft im Boden bleiben wird."
"Investitionen in neue Tagebaue und die Erweiterung bestehender Tagebaue sind damit erst recht überflüssig. Wer in Sachsen trotzdem noch die Zwangsumsiedlung von Menschen für solche Planungen vorantreiben will, der tut es definitiv nicht im Gemeinwohlinteresse."
"Die Grundlage dafür, die Tagebauerweiterungen Nochten II und Vereinigtes Schleenhain durchzuführen und dazu Pödelwitz und Obertitz im Landkreis Leipzig sowie Rohne, Mulkwitz, Schleife-Süd, Mühlrose, Klein-Trebendorf und Trebendorf-Hinterberg in der Verwaltungsgemeinschaft Schleife im Landkreis Görlitz umzusiedeln und abzubaggern, sei damit entfallen", so Lippold.
"Die Menschen in den Revieren, ganz besonders die von drohender Umsiedlung betroffenen Menschen, haben ein Recht darauf, dass die Landespolitik ihnen endlich reinen Wein einschenkt."
» Antrag der GRÜNEN-Fraktion ‚Klimaschutzplan 2050 ernst nehmen – Genehmigungsfähigkeit von Tagebauerweiterungen ausschließen‘ (Drs 6/7213)