Datum: 20. Juni 2016

Sachsen muss Steuerzahler gegen Risiken aus Braunkohle-Folgekosten abschirmen

(2016-196) Die Zukunftsperspektiven für die Braunkohle verschlechtern sich. Um einen Interessenten für den modernsten Braunkohlekraftwerkspark Europas und große Kohlereserven zu finden, muss Vattenfall noch mindestens 1,7 Mrd. Euro dazu zugeben. Der Interessent, die tschechische EPH-Gruppe, hat mit intransparenter Eigentümerstruktur wiederholt spekulative Geschäfte im Kohlebereich getätigt. Nun weist eine aktuelle Studie des Forums ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) hohe finanzielle Risiken im Bereich der Tagebaufolgekosten für die öffentlichen Haushalte nach.

Vor diesem Hintergrund hat die GRÜNE-Fraktion eine Aktuelle Debatte zur Finanzierung der Braunkohle-Folgekosten auf die Tagesordnung des Plenums am kommenden Donnerstag, 23.6., unter TOP 1, gesetzt.
Dazu erklärt Gerd Lippold, energie- und klimapolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Wir haben diese Debatte beantragt, weil mit den Ergebnissen der aktuellen Studie zu den Braunkohlefolgekosten klar ist: beim Thema Risikoabwendung für öffentliche Haushalte wird es brenzlig."

"Die FÖS-Studie ‚Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich‘ kommt zu alarmierenden Ergebnissen. Es existieren hohe Risiken für die Gesellschaft, künftig nicht nur die Folgekosten des DDR-Altbergbaus, sondern auch noch die Folgekosten des heutigen Braunkohlebergbaus tragen zu müssen. Diese Risiken entstehen durch die anhaltende Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der Braunkohlenwirtschaft und Haftungsgrenzen im Insolvenzfall bei undurchsichtigen Konzernstrukturen. Unrealistische Verzinsungsannahmen, fehlende Transparenz und Kontrolle sowie systematisches Ausblenden von Langzeitfolgen sind bei der Berechnung der Rückstellungen eine hoch riskante Praxis, die umgehend geändert werden muss."

Im Ergebnis bedeutet das laut Lippold: "Es gibt zunehmende Risiken für die Gesellschaft, auf den Folgekosten des Braunkohlengeschäfts sitzen zu bleiben, nachdem jahrzehntelang hohe Gewinne in die Taschen der Aktionäre und Gesellschafter geflossen sind. Wir brauchen dringend Schutzmaßnahmen für die öffentlichen Haushalte in Land, Bund und Kommunen."

"Einen wichtigen und leicht umsetzbaren Schritt könnte der Freistaat gehen, indem die Staatsregierung das Oberbergamt anweist, Betriebspläne nur noch gegen Sicherheitsleistung gemäß §56 Bundesberggesetz zu genehmigen. Das ist längst möglich und für sonstige Bergbauvorhaben üblich. Nur von der Braunkohle wurde das bislang nicht verlangt. Diese Praxis muss im Interesse der öffentlichen Haushalte umgehend beendet werden."

"Nach diesem ersten Schritt braucht auch Sachsen die Ergebnisse eines Stresstests, der unabhängig prüft, ob die Rückstellungen in der Höhe ausreichend sind und sich am Ende auch in liquide Mittel umsetzen lassen. Jeder Zweifel daran muss umgehend eine gesetzliche Regelung zur Bildung von Vorsorgefonds unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle zur Folge haben."

» FÖS-Studie ‚Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich‘