SachsenLB: GRÜNE sehen organisierte Verantwortungslosigkeit
(2016-346) Zum Ende der strafrechtlichen Aufarbeitung des Fiaskos um die SachsenLB erklärt Franziska Schubert, finanzpolitische Sprecherin und stellv. Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Die strafrechtliche Aufarbeitung wird nun fast 10 Jahre nach dem Fiasko der SachsenLB vermutlich am 10. Dezember 2016 beendet sein, ohne dass es zu einer einzigen Verurteilung gekommen ist. Die Verfahren haben trotzdem einen Einblick in das Aufgaben- und Arbeitsverständnis der Vorstandsmitglieder in so einer verantwortungsvollen Aufgabe gegeben."
"Der Freistaat hat vollumfänglich für die SachsenLB gebürgt. Für die Sächsischen Steuerzahler sind das 2,75 Milliarden Euro. Das sollte Grund genug sein, um umfassend aufzuarbeiten, wie es zu einem solchen Desaster kommen konnte und welche Lehren daraus gezogen werden können und müssen."
"Ich bezeichne das als organisierte Verantwortungslosigkeit. Auf kommunaler Ebene wurde bereits beispielhaft geregelt, was es bedeutet, Mitglied in einem Aufsichtsrat zu sein und welche Qualifikationen damit einhergehen. Auf Landesebene sehe ich noch dringenden Handlungsbedarf. Zum einen sind die rechtlichen Regelungen hier bei weitem nicht so verbindlich wie die für kommunale Beteiligungen. Wenn ich mir zum Beispiel die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Sächsischen Aufbaubank anschaue, glaube ich nicht, dass jedes Mitglied die Sachverhalte und Entwicklungen der SAB beurteilen kann. Für die kommunale Ebene gilt schon lange, dass Mitglieder eine geeignete Qualifikation haben und dass sie sich regelmäßig weiterbilden müssen, um ihre Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen können. Diese Auflagen gelten für die Landesebene nicht. Die kommunale Ebene ist auch bereits viel weiter in den Bereichen Berichterstattung und Beteiligungscontrolling. Es ist ein transparentes und geeignetes Verfahren, das gesetzlich geregelt ist. Die Staatsregierung hat für ihre Beteiligungen und ihre Gremienmitglieder keine vergleichbaren Regelungen."
"Die strafrechtliche Aufarbeitung ist abgeschlossen. Die landespolitische Aufgabe, einen Rahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass Mitglieder in Beteiligungsgremien entsprechend qualifiziert sind, dass regelmäßig über Beteiligungen berichtet wird, ist noch lange nicht erfüllt. Warum das in fast 10 Jahren nicht möglich war, entzieht sich meiner Kenntnis und meinem Verständnis."