Sachverständigenanhörung zum GRÜNEN-Antrag „Sächsischen kommunalen Finanzausgleich überprüfen – finanzielle Gerechtigkeit in Stadt und Land sicherstellen, Demografie und ungleiche Soziallasten einpreisen“
(2016-235) Am Mittwoch, den 17.08.2016, wurde im Sächsischen Landtag ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur gerechten Finanzverteilung in Sachsen angehört. Franziska Schubert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fasst zusammen:
„Zurzeit finden in Sachsen Haushaltsverhandlungen statt. Ein Drittel des Etats ist für die Kommunen vorgesehen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können. In den vergangenen 25 Jahren wurde nicht geprüft, ob die vom Land bereitgestellte Summe ausreicht und die Verteilung sinnvoll ist. Dass eine grundsätzliche Gesamtbetrachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen fehlt, überraschte auch Prof. Dr. Gisela Färber von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und Sachverständige der GRÜNEN. Sie hat deutlich gemacht, dass eine Reihen von Problemen unterwegs ist, die auf Sachsen zukommen und auf die weder das Land noch die Kommunen eingestellt sind."
"Für 2016 haben mehr als 80 Prozent der sächsischen Kommunen es nicht geschafft, rechtzeitig ihren Haushalt zu beschließen. Die Landkreise bringen inzwischen im Schnitt 50 Prozent ihres Etats für Sozialausgaben auf. Über die Hälfte der Landkreise und zwei der drei kreisfreien Städte weisen aus, dass sie keinen freien Finanzspielraum haben. Wir kennen alle die Folgen: zuerst werden die freiwilligen Leistungen drastisch gekürzt. Es sind aber genau die, welche die Lebensqualität vor Ort in den Regionen ausmachen. Kaputtsparen in den Kommunen kann nicht Sachsens Zukunft sein. Über diese Situation müssen wir reden und das haben wir mit der Anhörung zu unserem Antrag bezweckt. Wir GRÜNE sehen hier dringenden Handlungsbedarf."
„Anfang der 1990er Jahre war die Problemlage für Kommunen und Land eine andere als heute. Jetzt haben wir die Auswirkungen des demografischen Wandels, aber auch der Gebietsreformen. Sachsens Kommunen und seine Einwohner stehen vor großen Herausforderungen. Wir GRÜNE fordern seit Längerem, dass die Sozialausgaben, z. B. in einem Nebenansatz, im sächsischen kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden. Aber nicht nur das – es ist auch zu prüfen, ob ein Bedarfsmodell geeignet wäre. Im Gegensatz zu dem in Sachsen praktizierten Modell wird bei einem Bedarfsmodell erhoben, was die Kommunen brauchen, um ihre Pflichtaufgaben ordentlich erledigen zu können – und auch was es braucht, um freiwillige Leistungen aufrechterhalten zu können.“
„Es stellt sich für mich schon die Frage, wie die Staatsregierung zu ihren Kommunen tatsächlich steht. Finanzminister Unland hat bei der Haushaltseinbringung im August 2016 deutlich gesagt, dass er die Höhe der Mittel, die aus dem Landeshaushalt an die Kommunen gehen (immerhin ein Drittel), für bedenklich hält. Dazu kann ich nur sagen: Es ist ein Fakt, dass nie so viel Geld da war und trotzdem schaffen es die Kommunen nicht, ihre Haushalte rechtzeitig zu beschließen. Das passiert, wenn im geregelten Verfahren nicht sichergestellt werden kann, dass die Einnahmen für die Ausgaben reichen. Hier stimmt grundsätzlich etwas nicht. Daher müssen die Zahlen, Aufgaben und Fakten auf den Tisch. Und deswegen müssen wir auch über diesen Teil des Landeshaushalts reden. Es ist noch nicht zu spät, auch in diesem Jahr hier erste strukturelle Änderungen anzugehen."
» GRÜNER Antrag "Sächsischen kommunalen Finanzausgleich überprüfen – finanzielle Gerechtigkeit in Stadt und Land sicherstellen, Demografie und ungleiche Soziallasten einpreisen" (Drs. 6/5321)