Datum: 26. Februar 2016

Schulgesetznovelle – GRÜNE: Geraten die Schulnetzpläne in Sachsen zur Farce?

(2016-74) "Geraten die Schulnetzpläne in Sachsen zur Farce?", fragt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, nach Lektüre des Entwurfs der Staatsregierung für ein neues sächsisches Schulgesetz.
"War im alten Gesetz noch festgelegt, dass Entscheidungen des Schulträgers und des Kultusministeriums zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen auf Grundlage eines genehmigten Schulnetzplanes erfolgen, wurde dieser Passus im Entwurf der Staatsregierung kurzerhand gestrichen."
"Zwar hat die Staatsregierung in ihrem Entwurf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. So muss bei der Aufstellung von Schulnetzplänen in Landkreisen Einvernehmen mit den Schulträgern, also den kreisangehörigen Gemeinden, hergestellt werden. Bislang war hier nur ein ‚Benehmen‘ als schwächste Form der Mitwirkung vorgesehen, was aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verstößt. Dies wird im Entwurf geheilt, jedoch wird die stärkere Einbeziehung kreisangehöriger Gemeinden bei der Planung durch die fehlende Verbindlichkeit des Schulnetzplans konterkariert."
"Damit gerät die Aufstellung von Schulnetzplänen zur Alibiveranstaltung. Wenn ein beschlossener und genehmigter Schulnetzplan praktisch keine Wirkung mehr entfaltet, kann sich die Staatsregierung das Mehr an Beteiligung auch sparen", ärgert sich Zais.
"Die Schulnetzplanung ist eines der zentralen Reizthemen in der gerade begonnenen Schulgesetzdebatte. Für die Schulträger ist der Schulnetzplan eine wichtige Planungsgröße. Können sich Landkreis oder Kultusministerium jederzeit willkürlich darüber hinweg setzen, ist das ein Freibrief."

Hintergrund:
Im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) heißt es in § 23a (5): "Beschlüsse des Schulträgers und Entscheidungen des Staatsministeriums für Kultus nach § 24 erfolgen auf der Grundlage eines genehmigten Schulnetzplanes." § 24 behandelt die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen.
Am 12. Januar stellte die Staatsregierung ihren Entwurf für ein neues sächsisches Schulgesetz vor ("Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen"). Im Entwurf wird dieser Absatz aufgehoben (siehe Synopse [PDF]).
Seit Ende Januar ist Kultusministerin Brunhild Kurth zu Bürgerdialogen in ganz Sachsen unterwegs. Auch online ist eine Beteiligung möglich.