Datum: 30. März 2016

Stopp am 31. März 2016: GRÜNE fordern Verlängerung des Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge

(2016-117) Die Frist für Anträge nach der ‚Sächsischen Aufnahmeanordnung‘, die es Syrerinnen und Syrern ermöglicht, legal und sicher zu ihren im Freistaat lebenden Verwandten zu reisen, endet am 31. März 2016.
Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage Ende März 2016 mitgeteilt, dass die Meinungsbildung der Staatsregierung, ob die Aufnahmeanordnung in Sachsen verlängert wird, >>noch nicht abgeschlossen<< ist.
 
"Das sächsische Aufnahmeprogramm für syrische Familienangehörige muss über den 31. März 2016 hinaus mindestens bis zum 31. Dezember 2016 verlängert werden", fordert Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Vor dem Hintergrund der anhaltenden katastrophalen Lage in und um Syrien und den geschlossenen Grenzen in Südeuropa müssen legale Wege für eine Einreise nach Deutschland geschaffen, erhalten und erweitert werden. Die Flüchtlinge in Idomeni brauchen Hoffnung und auch Sachsen steht dabei in der humanitären Pflicht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind da. Sie müssen nur genutzt werden."
 
"Neben der Fristverlängerung erwarte ich, dass die Hürden für die Aufnahme von Flüchtlingen gesenkt werden. Gegenwärtig müssen die in Sachsen lebenden syrischen Verwandten oder andere Personen eine Erklärung unterschreiben, mit der sie sich verpflichten, für sämtliche Lebenshaltungskosten des noch in Syrien oder in einem Anrainerstaat lebenden Familienangehörigen aufzukommen. Nur die Gesundheitskosten werden vom Staat übernommen", erläutert die Abgeordnete. "Das können sich nur wenige Menschen leisten."
"Diese hohe finanzielle Hürde kann eine Erklärung dafür sein, dass seit Existenz des sächsischen Aufnahmeprogramms (6. November 2013) nur 407 Syrerinnen und Syrer bei ihren Verwandten in Sachsen Aufnahme gefunden haben. Deshalb muss das Erfordernis der Abgabe einer sog. Verpflichtungserklärung aus dem Programm gestrichen werden. Die Lebenshaltungskosten sollten, wenn nötig, vom Staat getragen werden. Nur so hilft das Programm denen, die in Not sind. Alles andere ist halbherzig", erklärt Zais.
 » Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Aufnahmeanordnung ‚Syrische Flüchtlinge“ (Drs 6/4329)  
Hintergrund:
Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ermöglicht es den Bundesländern, Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach Paragraf 68 AufenthG abgegeben wird.
Einige Bundesländer haben ihre Aufnahmeprogramme für syrische Familienangehörige verlängert: Brandenburg bis zum 30.09.2016, Hamburg bis zum 30.11.2016 und Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2016.
 » Pro Asyl: Informationen zu den Aufnahmeprogrammen der Länder