Datum: 08. September 2016

Tag des offenen Denkmals – GRÜNE kritisieren geplante dramatische Kürzungen der Denkmalfördermittel im Haushaltsentwurf 2017/18

(2016-252) „Die aktuelle Situation der sächsischen Denkmalpflege ist dramatisch. Laut aktuellem Entwurf der Staatsregierung zum aktuellen Doppelhaushaltes 2017/18 werden die Denkmalfördermittel drastisch gekürzt“, kritisiert Wolfram Günther, denkmalpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion die Antworten der Staatsregierung auf seine aktuelle Kleine Anfrage.

„In Sachsen sind seit dem Jahr 2000 knapp 5.000 Kulturdenkmale unwiederbringlich abgerissen worden. Die Überalterung und die drastische Reduzierung der Personalstellen im Landesamt für Denkmalpflege, gefährdet in hohem Maße den Fortbestand der bisher höchst verdienstvollen Arbeit der staatlichen Denkmalpflege in Sachsen. Seit dem Jahr 2000 wurden die Personalstellen im Landesamt für Denkmalpflege von 62 auf heute nur noch 48 zusammengekürzt. Mehr als ein Viertel der verbliebenen Mitarbeiter ist dabei über 60 Jahre alt. Auch die unteren Denkmalschutzbehörden in den Kommunen und Landkreisen sind personell unterbesetzt und arbeiten am Rande ihrer Leistungsfähigkeit.“
„Nach über 20 Jahren geht mit der Schließung der beiden Fortbildungszentren für Handwerker im Denkmalschutz in Görlitz und Trebsen die Geschichte dieser Denkmalausbildung in Sachsen zu Ende.“

„Die Erkenntnis, dass Denkmalschutz in Sachsen aktuell bedroht ist, stößt bei der Staatsregierung auf taube Ohren. Leider verschärft sich die Fördermittelsituation für die Denkmalpflege im aktuell vorgelegten Haushaltsentwurf für 2017/18 in Sachsen.“
„Das für private Denkmaleigentümer und Kommunen so wichtige Landesprogramm für den Erhalt von Kulturdenkmalen soll nach den Plänen der Staatsregierung ab 2017 ersatzlos eingestellt werden. 2008 standen für das Landesprogramm Denkmalpflege noch 12 Mio. Euro zur Verfügung, 2016 noch 5 Mio. Euro, ab 2017 ist gar kein Geld mehr dafür vorgesehen. Vor allem engagierte private Denkmaleigentümer werden dadurch allein gelassen. Dieses Programm wurde bisher mit 5 Mio. Euro aus kommunalen Finanzmitteln gedeckt. Bei Verhandlungen zwischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde entschieden, dass keine Mittel mehr für das Landesprogramm für den Erhalt von Kulturdenkmalen zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf für ein solches Förderprogramm ist ungebrochen hoch, ein mögliches finanzielles Aus wäre eine Katastrophe“, so der Abgeordnete.

„Es war bekannt, dass das Programm mit am Ende nur noch 5 Mio. Euro jährlich chronisch unterfinanziert wurde. Trotzdem wurden jährlich Anträge in einer Gesamtsumme von 15 Mio. Euro beantragt. Damit war das Programm dreifach überzeichnet. Ab 2017 soll nun kein einziger Euro mehr zur Verfügung stehen? Ein Unding!“

„Sachsen muss hier gegensteuern und finanziell einspringen. Wir GRÜNEN beantragen im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Bereitstellung von mindestens 10 Mio. Euro aus eigenen Landesmitteln für das Landesprogramm Denkmalpflege. Zusätzlich wollen wir ein neues Denkmal-Notsicherungsprogramm ‚Dächer dicht!‘ auflegen.“

„Auch die Sonderfördermittel für besonders hochwertige wertvolle sächsische Kulturdenkmale sollen ab 2017 von 8 Mio. Euro jährlich auf nur noch 4,8 Mio. Euro gekürzt werden. Die eingesparten 3,2 Mio. Euro sollen als eventuell benötigte Kofinanzierungsmittel für das ‚Sonderprogramm Denkmalpflege‘ des Bundes aufgehoben werden. Ob diese Mittel aber wirklich real verbraucht werden, bleibt völlig unklar. Hier fordern wir den vollständigen Erhalt der Mittel für besonders wertvolle Denkmale in Höhe von 8 Mio. Euro jährlich. Mittel für die Kofinanzierung des Bundesprogrammes müssen extra bereitgestellt werden.“

„Die mangelnde finanzielle Unterstützung beim Denkmalschutz schadet auch der heimischen Wirtschaft. Es sind Tausende Handwerker, Architekten, Beschäftigte in Bauunternehmen, Restauratoren, die einen wichtigen Teil des Bauwirtschaftsgewerbes ausmachen“, kritisiert Günther.

» Kleine Anfrage Wolfram Günther ‚Drohende Einstellung des sächsischen Landesprogrammes Denkmalpflege/ Haushaltstitel 15 30/ 883 06 „Zuschüsse zu Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen“ Rechtsgrundlage: RL-Nr. 03540 – Einzelkulturdenkmale (Landesprogramm Denkmalpflege)‘ (Drs 6/6039)

» Kleine Anfrage Wolfram Günther ‚Stellenbedingte zunehmende Arbeitsunfähigkeit und Personalentwicklung seit 2000 am Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD)‘ (Drs 6/3650) » ‚Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018‘ (Haushaltsgesetz 2017/2018 – HG 2017/2018) (Drs 6/5550)