Datum: 17. März 2016

Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) in Antwortnot: 800 Millionen Euro-Investitionspaket und der Zukunft kein Stück näher

(2016-103) Zur heutigen Befragung des sächsischen Umweltministers Thomas Schmidt (CDU) zum kommunalen Investitionspaket »Brücken in die Zukunft« erklärt Franziska Schubert, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Es ist purer Hohn, wenn der Umweltminister von einem ‚Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum‘ spricht und im gleichen Atemzug erklärt, dass in Sachsen die Mittel nicht, wie vom Bund vorgegeben, weitergereicht werden. Sachsen hat nicht nach länderspezifischer Gegebenheit finanzschwache Kommunen eruiert, die dringenden Unterstützungsbedarf haben. In Sachsen wird die Hälfte des Fördergelds ausschließlich für die drei kreisfreien Städte vorgesehen und die verbleibenden 50 Prozent gehen an Landkreise und Kommunen im ländlichen Raum. Auf meine Nachfrage zu den Berechnungsgrundlagen verwies Umweltminister Schmidt lediglich auf eine allgemeine Verständigung. Das reicht mir nicht."
"Wenn Umweltminister Schmidt betont, wie wichtig es ihm sei, dass damit ein Gleichgewicht geschaffen wurde, kann ich dazu nur sagen: die Vorgabe des Bundes, die Mittel vorteilsgerecht zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden einzusetzen, ist damit nicht erfüllt. Es herrscht schon seit Langem kein Gleichgewicht mehr zwischen den drei kreisfreien Städten und den Landkreisen. Im Gegenteil, die Entwicklung könnte kaum dramatischer sein."
"Die in Sachsen erfolgte Umsetzung der Bundesfördermittel für finanzschwache Kommunen als »Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft« hat bereits im Dezember 2015 in der Sachverständigenanhörung viel Kritik erfahren. Die nun veröffentlichte Verwaltungsvorschrift verbunden mit den heutigen Aussagen des Umweltministers zeigt in aller Deutlichkeit, wie die kommunale Familie bzw. Großstädte und ländliche Räume gegeneinander ausgespielt werden. Das ist falsch und dagegen wehre ich mich."
"Die Staatsregierung hat das Investitionspaket »Brücken in die Zukunft« genannt. Im ganzen Programm gibt es nicht einen Ansatzpunkt, der diesen Titel rechtfertigt. Bis Mai 2016 – das ist in sechs Wochen – sollen die Kommunen ihre Investitionsvorhaben für die gesamte Programmlaufzeit an die Landkreise melden. Sollte es im Nachhinein zu Änderungen kommen, hat der Staatsminister bereits heute mitgeteilt, sind diese nur in Ausnahmen und als Einzelfallentscheidung möglich. Das ist Aktionismus und kein weitsichtiges Handeln für die Kommunen."

Hintergrundinformation:
Ausgangspunkt für das Sächsische Investitionspaket ist das »Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen« des Bundes vom 24. Juni 2015 (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz). Es hatte zum Ziel, alle Bundesländer bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zu unterstützen. Hierzu gewährt der Bund aus einem Sondervermögen den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Der Freistaat Sachsen erhält gemäß Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung dieses Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 155.753.500 EUR (sogenanntes Budget »Bund« innerhalb »Brücken in die Zukunft« ca. 800 Mio Euro).
Die Abgeordnete Franziska reicht zum Thema ‚Verwaltungsvorschrift Investkraft‘ eine Kleine Anfrage ein. Inhalt:

  • Was ist unter "investiven Begleit- und Folgekosten“ zu verstehen (Budget "Bund", IV. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung, 4. Bemessungsgrundlage d)?
  • Was beinhaltet einen auf das Notwendigste beschränkten Nachweis für die Prüfung anderer Realisierungsvarianten sowie für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen?
  • Wer enstcheidet nach welchen Kriterien über die Förderfähigkeit der eingereichten Maßnahmepläne? (Abteilung, Referat und/ oder Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums)
  • Wie viele MitarbeiterInnen der SAB werden das Programm bearbeiten? (Unterteilen bitte nach Bearbeitung von Neuanträgen, Beratung, Auszahlung von Fördermitteln, Verwendungsnachweisprüfung)