Datum: 18. Mai 2017

Antrag ‚Geflügelpest‘ im Landtag – GRÜNE: Sachsen braucht endlich eine Strategie für ein differenziertes und risikoorientiertes Tierseuchenmanagement

(2017-121) In der heutigen Sitzung des Sächsischen Landtages wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD mit dem Titel ‚Stallpflicht für Geflügel‘ (Drs 6/9488) diskutiert.

Dazu erklärt Wolfram Günther, landwirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion:
„Ich freue mich, dass das Aufbegehren der Geflügelhalter, der Geflügelzüchterverbände und nicht zuletzt der Druck von uns GRÜNEN die Koalition endlich zum Handeln gezwungen hat."
"Mit dem Inhalt des Antrages kann man sich allerdings nicht zufriedengeben. Es ist der Versuch, ein Thema aufzugreifen, ohne wirklich etwas zu tun."

"Weil ein enormer Handlungsdruck besteht, haben wir GRÜNEN bereits lange vor diesem Koalitionsantrag einen eigenen Antrag erarbeitet und ins Parlament eingebracht, der echte Hilfen im Fall des erneuten Krankheitsauftretens vorsieht. Wir brauchen in Sachsen im Fall der Geflügelpest endlich eine Strategie für ein differenziertes und risikoorientiertes Tierseuchenmanagement, damit beim nächsten Mal nicht wieder kopflos und undifferenziert agiert werden muss. Denn eines ist gewiss: Nach der Geflügelpest ist vor der Geflügelpest!"

Der Antrag von CDU- und SPD-Fraktion besteht dagegen nur aus einem unverbindlichen Berichts- und Prüfteil. der Antrag enthält  nur eine einzige konkrete Forderung an die Staatsregierung, diese möge sich >>auf Bundesebene für eine Evaluierung und Überarbeitung der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest dahingehend einzusetzen, dass die bisherige ‚Kann-Bestimmung‘ zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in eine ‚Soll-Bestimmung'<< geändert wird.

» Antrag GRÜNE ‚Geflügelpest – differenziertes Tierseuchenmanagement statt genereller und unbefristeter Stallpflicht‘ (Drs 6/9351)