Datum: 02. Mai 2017

Braunkohlekraftwerke: Sind die sächsischen Kraftwerke modern oder Dreckschleudern?

(2017-108) Zur Behauptung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich, die auf EU-Ebene am 28.04. beschlossenen neuen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Großverbrennungsanlagen könnten zur vorfristigen Stilllegung der Kohlekraftwerke in der Lausitz führen, erklärt Dr. Gerd Lippold, energiepolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Die Vorwürfe des Ministerpräsidenten verwundern. Ist es nicht die sächsische Staatsregierung, die gebetsmühlenartig die sächsischen Braunkohlenkraftwerke als besonders modern, hoch effizient und besonders sauber preist?"
"Und jetzt beschwert sich Ministerpräsident Tillich, diese Kraftwerke seien von Abschaltung bedroht, weil sie die neuen europäischen Grenzwerte nicht einhalten können? Hat man die ganze Zeit in der sächsischen Kohlepolitik mit falschen Karten gespielt? Sind die gepriesenen Saubermänner nach objektiven Maßstäben eigentlich doch Dreckschleudern?"

"Eine aktuelle Fachstudie weist nach, dass durch die Einhaltung der neuen Grenzwerte in Europa tausende vorzeitige Todesfälle durch Luftschadstoffe, eine immense Zahl von Erkrankungen und Milliardenkosten vermieden werden können."
» Hinweise zur Studie

"Trotzdem fällt Ministerpräsident Tillich angesichts der nun denkbaren Forderungen, in die Ertüchtigung der sächsischen Braunkohlewerke investieren zu müssen, nichts weiter ein als Vorwürfe an die Bundesregierung, diese neuen Grenzwerte für ganz Europa nicht noch entschlossener boykottiert zu haben. Das ist unglaublich und empörend. Wie weit ist das kohlepolitische Koordinatensystem dieser Staatsregierung inzwischen verschoben, wenn sie in Nachrüstkosten für Kohlekraftwerksbetreiber einen ausreichenden Grund sieht, vielen Millionen Menschen den technisch offenbar längst möglich Gesundheitsschutz zu verweigern?"

"Ebenfalls verwunderlich ist die Aussage, es drohe eine Abschaltung der Kohlekraftwerke in der Lausitz bis 2030 und damit sieben Jahre früher als bisher geplant. Ein Plan der CDU/SPD-Koalition, bis zum Jahr 2037 aus der Braunkohle auszusteigen, war bisher nicht bekannt. Im Gegenteil: die CDU-Fraktion wollte bisher an der Braunkohle bis Ende des Jahrhunderts festhalten. Die Regierung bis mindestens 2050, auf jeden Fall noch >>Jahrzehnte<<. Wir GRÜNEN im Landtag hingegen hatten in der parlamentarischen Debatte ein drastisches Schrumpfen der sächsischen Braunkohle bis spätestens 2030 diskutiert – und zwar als logische Konsequenz aus dem Klimaschutzplan der schwarz-roten Bundesregierung."
"Ist die öffentliche Empörung des Ministerpräsidenten nun ein Versuch, die Öffentlichkeit auf das Unvermeidliche vorzubereiten, zugleich aber jegliche Verantwortung für bisherige sächsische Realitätsferne auf eine >>wortbrüchige<< Bundesregierung abzuwälzen?"

Hintergrund:
Am 28.04.2017 wurden im Ergebnis des mehrjährigen ‚Sevilla-Prozesses‘ auf EU-Ebene neue Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Großverbrennungsanlagen beschlossen. Derzeit liegt der Grenzwert für Stickoxid (NOX) sowie für Schwefeldioxid (SO2 ) bei 200 Milligramm je Kubikmeter (mg/m3) Rauchgas. Ab dem Jahr 2021 gelten nun 130 mg/m3 für SO2 und 175 mg/m3 für NOX. Beim Grenzwert für Feinstaub sinkt die Grenze von 20 mg/m3 auf  8 mg/m3.  Dies geschah in Konsultation mit den Mitgliedsstaaten auf Basis der besten heute betriebenen Anlagen. Wären stattdessen die besten verfügbaren Technologien, also der Stand der Technik zum Maßstab genommen worden, so wäre noch wirksamerer Gesundheitsschutz möglich geworden. Aber auch die jetzt beschlossenen Grenzwerte bedeuten bereits einen wichtigen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Stand.
Der Beschluss erfolgte allerdings gegen die Stimme der Bundesrepublik Deutschland, die zum Schutz ihrer besonders schmutzigen Braunkohlewirtschaft ihre Zustimmung verweigerte.
Ministerpräsiden Tillich sieht nun trotz der deutschen Gegenstimme einen >>Wortbruch<< des Bundes, der für ihn offenbar darin besteht, nicht dennoch den EU-Beschluss für sauberere Luft durch Druck auf andere Mitgliedsländer verhindert zu haben.