Das neue Schulgesetz: Änderungsanträge zum längeren gemeinsamen Lernen, zur Umsetzung der Inklusion und zur Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen durch CDU- und SPD-Fraktion abgelehnt
(2017-89) Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, zieht ein Fazit zur heutigen Beratung und Abstimmung der Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Staatsregierung ‚Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen‘ im Ausschuss für Schule und Sport im Sächsischen Landtag:
"Wie erwartet hat die Koalition alle Änderungsanträge der GRÜNEN-Fraktion – etwa zum längeren gemeinsamen Lernen, zur Umsetzung der Inklusion und zur Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen – abgelehnt. Es bleibt absolut unverständlich, warum es in Sachsen keine Möglichkeit für längeres gemeinsames Lernen geben soll. In der Anhörung zum Gesetzesentwurf wurden gute und erfolgreiche Beispiele vorgestellt. Viele Eltern, aber auch die IHK und die Handwerkskammer wollen, dass Gemeinschaftsschulen gerade aus qualitativen Gründen zumindest ermöglicht werden. Dafür werden wir GRÜNEN uns auch weiter einsetzen"
"An vielen Stellen fehlt es dem Koalitionsentwurf weiter an gesetzlicher Bestimmtheit. So gibt es nur wenige Regelungen, die neue gesetzlichen Ansprüche begründen. Die Koalitionsfraktionen verlieren sich in ihren Anträgen immer wieder in der Beliebigkeit und schieben vieles in untergesetzliche Regelungen und Verwaltungsvorschriften. Das kann nicht Anspruch eines guten Schulgesetzes sein."
"Bei den Themen Schulsozialarbeit und Inklusion werden die Schwachstellen besonders deutlich. Zu gut gemeinter Prosa gesellen sich viele Soll-Regelungen und einschränkende Bedingungen – das entspricht nicht der gesellschaftlichen Relevanz dieser Themen."