Datum: 23. Mai 2017

Die Änderung des Vornamens im Verfahren nach dem Transsexuellengesetz darf nicht willkürlich erschwert oder gar unmöglich gemacht werden

(2017-123) Mit einem offenen Brief wandte sich heute (23.05.) Rebecca J. aus Leipzig an den Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Darin macht sie den Minister darauf aufmerksam, dass sie sich am Amtsgericht Leipzig bei der Änderung ihres Vornamens nach dem Transsexuellengesetz einer willkürlichen Praxis durch den dortigen für das Verfahren zuständigen Richter ausgesetzt sieht und verlangt vom Minister Abhilfe.

Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag erklärt zum offenen Brief von Rebecca J.:

"Die Änderung des Vornamens eines transsexuellen Menschen darf nicht durch willkürliche Anforderungen eines Amtsrichters erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. Die Regelungen im Transsexuellengesetz sind eindeutig und abschließend. Transsexuelle Menschen erfahren Ausgrenzung und Vorurteile im beruflichen und privaten Umfeld – ein Umstand, der sich nicht in sächsischen Gerichten fortsetzen darf."

"Ich werde in der nächsten Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses am kommenden Mittwoch (31.5.) den Justizminister Sebastian Gemkow um Aufklärung zu den in dem offenen Brief vorgetragenen Sachverhalt bitten."

>> Der offene Brief von Rebecca J.
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/OffenerBrief_MinGemkow.pdf

Hintergrund:
Die Verfasserin des offenen Briefes bemängelt insbesondere, dass der zuständige Richter die Beibringung von drei Gutachten verlangt, was für die Antragstellerin mit erheblichen Kosten verbunden ist. Paragraf 4 Absatz 3 des Transsexuellengesetzes verlangt für die Änderung des Vornamens jedoch nur die Bestätigung des Handlungsbedarfs durch zwei Gutachten. Außerdem bemängelt sie, dass vom Gericht eine Sachverständige mit der Begutachtung beauftragt wurde, die nicht die Voraussetzungen von Paragraf 4 Absatz 3 des Transsexuellengesetzes, nämlich dass die sachverständige Person auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sein muss, erfüllt. Das Verfahren dauert bereits neun Monate. Eine Ende sei nach Aussage der Verfasserin nicht in Sicht.