Einklagen von Schulplätzen: Deutliche Zunahme von Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz
(2017-269) Eltern sind im Schuljahr 2017/18 in insgesamt 232 Fällen gegen die Zuweisung zu einer bestimmten Schule rechtlich vorgegangen. Das geht aus der Antwort von Kultusminister Frank Haubitz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Einklagen von Schulplätzen Schuljahr 2017/2018‘ (Drs 6/11010) hervor.
In 39 Fällen davon wurde ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor Gericht eingereicht. Das sind dreimal so viele Anträge wie im Schuljahr 2016/17. Insgesamt waren 93 der 232 Verfahren erfolgreich im Sinne der Antragsstellerinnen und Antragsteller. In zwei Fällen steht die Entscheidung noch aus. Trotz steigender absoluter Zahlen wurden weniger Verfahren im Sinne der AntragstellerInnen entschieden als im vergangenem Schuljahr. Im Schuljahr 2016/17 waren noch zwei Drittel der Verfahren erfolgreich, in diesem Schuljahr weniger als die Hälfte.
„Der weitere Anstieg der Widersprüche im Vergleich zu den vergangenen Schuljahren (Schuljahr 2015/2016: 78 Widerspruchsverfahren, Schuljahr 2016/2017: 190 Widerspruchsverfahren) zeigt, dass Eltern das Recht auf freie Schulwahl zunehmend einfordern“, erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Der Trend zur Wunschschule, besonders in den Großstädten, ist ungebrochen.“
„Schon im vergangenem Schuljahr waren die Grundschulen die am stärksten von Widersprüchen betroffene Schulart. Die Fälle verteilten sich auf viele verschiedene Schulen. In diesem Schuljahr sind aber zwei Grundschulen besonders im Fokus – in Chemnitz (13 Fälle) und in Eilenburg (12 Fälle). Vor allem im Grundschulbereich sollte im Interesse kurzer Schulwege eine Klassenbildung auch außerhalb der Mindestschülerzahlen möglich sein.“
„In diesem Schuljahr sind die Gymnasien wieder stärker betroffen. Waren es im vergangenem Schuljahr an einzelnen Gymnasien nicht mehr als zehn Fälle, so gibt es jetzt in Leipzig zwei Gymnasien mit 20 und mehr Widersprüchen gegen die Zuweisung zu einer bestimmten Schule.“
„Die kreisfreien Städte müssen mehr Unterstützung zur Schaffung des erforderlichen Schulraums erhalten“, fordert Zais. „Andernfalls droht ein weiterer Anstieg an ‚Umlenkungen‘ – und damit ein nochmaliger Anstieg an Widersprüchen und Klagen gegen diese Entscheidungen.“
Weitere Informationen:
» Antwort von Kultusminister Frank Haubitz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Einklagen von Schulplätzen Schuljahr 2017/2018‘ (Drs 6/11010)