Einklagen von Schulplätzen – Regionalstelle Leipzig mit zwei Drittel aller Vorgänge im Fokus
(2017-03) Im Schuljahr 2016/17 sind gegen die Zuweisung zu einer bestimmten Schule Eltern in insgesamt 190 Fällen rechtlich vorgegangen. Davon wurde in 13 Fällen ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor Gericht eingereicht. Insgesamt 125 der 190 Verfahren waren erfolgreich im Sinne der Antragsstellerinnen und Antragsteller, 65 waren nicht erfolgreich.
Die Zahlen hat Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, durch eine Kleine Anfrage in Erfahrung gebracht.
"Auch der aktuelle Lehrkräftemangel und die steigenden Schülerzahlen sollten nicht dazu führen, dass die freie Schulwahl eingeschränkt wird. Der deutliche Anstieg der Widersprüche im Vergleich zum vergangenen Schuljahr (Schuljahr 2015/2016 78 Widerspruchsverfahren) zeigt, dass Eltern das Recht auf freie Schulwahl verstärkt einfordern. Der Trend zur Wunschschule, besonders in den Großstädten, ist ungebrochen."
Insgesamt spricht Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) von Widersprüchen ‚in dreistelliger Zahl‘, vor allem in den Großstädten Leipzig, Chemnitz und Dresden. Durch Rücknahme des Widerspruchs nach Anhörung, durch die Anmeldung an einer anderen Schule, durch Umlenkung an eine andere Schule oder durch Umzug haben sich aber ein Großteil der Verfahren erledigt.
Strittig sind in den meisten Fällen die Auswahlverfahren an den Schulen sowie die gleichmäßige Auslastung in den Grundschulkassen und die Vermeidung einer Unterschreitung der Mindestschülerzahl von im Bestand bedrohten Grundschulen.
Bei den Widersprüchen und gerichtlichen Verfahren geht es in der Hälfte der Fälle um Grundschulen. Auffällig häufig sind dabei Leipziger Grundschulen betroffen: Zwei Drittel der insgesamt 190 Vorgänge (129) entfielen auf die Leipziger Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur (SBA), dabei 78 auf Grundschulen. In den SBA-Regionalstellen Dresden und Bautzen gab es je 12 Fälle, im SBA-Bereich Zwickau 4 und in der SBA-Regionalstellen Chemnitz 33 Fälle.
Besonders umkämpft waren die Plätze an der 68. Oberschule Leipzig (11), an der Oberschule Gablenz (9 Fälle) und an der Friedrich-Schiller-Schule/Gymnasium der Stadt Leipzig (8 Fälle). An Grundschulen, auch wenn diese insgesamt die am stärksten betroffene Schulart sind, verteilen sich die zahlreichen Fälle auf viele verschiedene Schulen.
"Die Schülerzahlen steigen weiter. Vor allem im Grundschulbereich sollte im Interesse kurzer Schulwege eine Klassenbildung auch außerhalb der Mindestschülerzahlen möglich sein. Mit den aktuellen Entwicklungen am Gymnasium wird auch diese Schulart wieder in den Fokus rücken. Hier sollten insbesondere die kreisfreien Städte Unterstützung zur Schaffung des erforderlichen Schulraums erhalten. Andernfalls droht ein weiterer Anstieg an ‚Umlenkungen‘ – und damit ein Anstieg an Widersprüchen und Klagen gegen diese Entscheidungen."
» Kleine Anfrage Petra Zais ‚Einklagen von Schulplätzen Schuljahr 2016/2017‘ (Drs 6/7210)