Datum: 12. September 2017

Gesetzentwurf für Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft ist pures Wahlkampfgetöse!

(2017-208) Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Entwurfs für ein neues Vollzugsgesetz für die Einrichtung eines Ausreisegewahrsams und einer Abschiebungshaft, erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Das von der Staatsregierung gewählte Verfahren weicht von der üblichen Praxis ab und ist nichts weiter als pures Wahlkampfgetöse. Sollte sich der Gesetzentwurf am geltenden Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz orientieren, ist nichts Gutes zu erwarten. Denn dieses Gesetz verstößt gegen Europarecht und ist auch mit Bundesrecht nicht vereinbar. Da den Fraktionen im Landtag noch nicht einmal der Referentenentwurf des Gesetzes zugeleitet wurde, ist eine vertiefte sachliche Auseinandersetzung mit der zu regelnden Materie derzeit unmöglich.“