Datum: 23. August 2017

GRÜNE Fraktion legt Bildungsfreistellungsgesetz vor

(2017-190) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz vorgelegt.
"Unser Ziel ist es, für die Beschäftigten in Sachsen jenseits anderer gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes zu schaffen", erklärt dazu Petra Zais, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion.
Am Donnerstag, den 31. August, wird der Gesetzentwurf in erster Lesung in den Landtag eingebracht.
Bereits 1991 brachte die erste GRÜNEN-Landtagsfraktion einen ähnlichen Gesetzentwurf (Drs 1/906) im Landtag ein. LINKE, SPD und Grüne hatten sich auch 2011 mit dem Thema befasst (Drs. 5/6323 bzw. 5/6867). Neben Bayern ist Sachsen mittlerweile das einzige Bundesland, in dem es trotzdem immer noch kein Bildungsfreistellungsgesetz gibt.
"Die SPD hat sich in der Vergangenheit immer für ein Bildungsfreistellungsgesetz stark gemacht. Nun hätte sie innerhalb der Koalition die Chance, mit dem Thema zu punkten und sich für unseren Entwurf auszusprechen."
"Die CDU hat sich bisher immer quer gestellt und den Untergang der sächsischen Wirtschaft heraufbeschworen, sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Bildungsfreistellung bekommen", kritisiert Petra Zais. "Gleichzeitig will sie und weismachen, es gäbe keinen Bedarf für eine derartige Regelung, erst recht nicht, wenn es um politische oder allgemeine Weiterbildung geht."
"In der CDU braucht sich deshalb auch keiner zu wundern, warum so viele Bürgerinnen und Bürger unser politisches System nicht verstehen und sich immer weniger konstruktiv an dessen Gestaltung beteiligen."
"Wir Grünen wollen die politische Bildung. Wir wollen Bürgerinnen und Bürger die staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten wahrnehmen und gesellschaftliche Zusammenhänge beurteilen können. Sie sind die beste Versicherung gegen Schreihälse, die unsere demokratische Ordnung verdammen, ohne sie zu verstehen", bekräftigt die Abgeordnete.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die meisten Bildungsfreistellungen zum Zweck der beruflichen Weiterbildung genutzt werden (Rheinlad-Pfalz 2015 = 84 Prozent).
"Die Angst der Arbeitgeber vor den sprichwörtlichen ‚Häkelkursen auf Mallorca‘ ist deshalb vollkommen unbegründet", so Zais. "Vielmehr müsste im Zuge des zunehmenden Fachkräftebedarfs jeder Arbeitgeber froh sein, wenn sich seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbilden. Doch gerade in kleinen Betrieben haben es die Beschäftigten nicht selten auch heute noch schwer, eine Weiterbildungen genehmigt zu bekommen. Wenn kein Rechtsanspruch besteht, nützt auch der Weiterbildungsscheck der Staatsregierung nichts."
"Uns ist natürlich klar, dass es in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten oft schwer ist, auf einen Beschäftigten zu verzichten und diesen freizustellen. Deshalb wollen wir diese Betriebe besonders berücksichtigen und unterstützen, indem sie einen finanziellen Ausgleich durch einen pauschalen Zuschuss erhalten können."
"Wir sind gut beraten, Beschäftigungsfähigkeit und Innovationsfähigkeit durch lebenslanges Lernen sicherzustellen. Die Anforderungen im Beruf und im gesellschaftlichen Leben wandeln sich rasant. Produktlebenszyklen werden immer kürzer. Mitarbeiter müssen kurzfristig zur Entwicklung neuer Technologien fähig sein. Die zunehmende Internationalisierung erfordert interkulturelle Kompetenzen usw. Die Bedeutung von Bildung als Schlüssel für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit steigt deshalb kontinuierlich. Bildungspolitik ist längst auch Standort- und Sozialpolitik", erläutert die Abgeordnete. » Grüner Gesetzentwurf ‚Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen‘ (Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz – SächsBFG) (Drs 6/10397)