Datum: 16. Juni 2017

GRÜNE wollen Lebenssituation und Perspektiven von seit Jahren im Freistaat geduldeten Ausländern verbessern

(2017-147) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag möchte die Lebenssituation und die Perspektiven von Ausländerinnen und Ausländern, die schon seit vielen Jahren mit dem Status einer Duldung im Freistaat Sachsen leben, verbessern. In der Landtagssitzung am Mittwoch, den 21. Juni 2017, bringt die Fraktion einen Antrag ein, der die Ausweitung der Beratung von langjährig geduldeten Menschen durch die örtlichen Ausländerbehörden zu den Bleiberechtsmöglichkeiten, die das Aufenthaltsgesetz bietet, fordert (TOP 8).
"Menschen, die seit sechs Jahren und länger mit dem unsicheren Status einer Duldung in Sachsen leben, brauchen dringend eine gesicherte Aufenthaltsperspektive", fordert Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Vor allem die Kinder und Jugendlichen in den geflüchteten Familien sind die Leidtragenden. Die Aussicht, jederzeit abgeschoben werden zu können, lädt nicht dazu ein, sich als ein Teil der Gesellschaft zu fühlen. Vor allem aber ist sie belastend und verunsichernd."
"Aktuell weist die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse im Vergleich zu der Zahl der Geduldeten eine erhebliche Diskrepanz auf, obwohl der rechtliche Rahmen, gut integrierten geflüchteten Menschen einen sicheren Aufenthaltstitel zu gewähren, mit den Paragrafen 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gegeben ist. Diese Möglichkeit muss nur stärker genutzt werden. Dabei sehe ich großes Potential bei den örtlichen Ausländerbehörden. Diese müssen die betreffenden Menschen frühzeitig und von sich aus über diese Bleibeperspektiven beraten und informieren", fordert Zais.
"Das hätte zur Folge, dass mehr Menschen von der Bleiberechtsregelung profitieren. Gleichzeitig können so Angst und Unsicherheit bei den geflüchteten Menschen und Frustration und Unverständnis bei ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern, Lehrerinnen, Lehrern, Klassenkameradinnen und Klassenkameraden oder auch bei Kolleginnen und Kollegen abgebaut werden", bekräftigt die Abgeordnete.
» GRÜNER Antrag ‚Langjährig geduldete Menschen proaktiv über Bleiberecht beraten und informieren‘ (Drs 6/9673)
Hintergrund:
Voraussetzung der Bleiberechtsregelung des Paragraf 25b AufenthG ist für Erwachsene insbesondere ein Voraufenthalt von acht Jahren in Deutschland, bei familiärer Lebensgemeinschaft mit einem ledigen minderjährigen Kind von sechs Jahren. Im Freistaat Sachsen leben (Stand Februar 2017) 551 Menschen seit mehr als acht Jahren, 646 seit mehr als sieben Jahren und 810 seit mehr als sechs Jahren mit einer Duldung. Davon haben 260 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Seit dem Inkrafttreten der neuen Bleiberechtsregelung wurde demgegenüber zum Stichtag 31. Dezember 2016 nur 52 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Paragraf 25b AufenthG erteilt (siehe Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck, Luise Amtsberg, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag Drs 18/11101).
Voraussetzung der Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende (Paragraf 25a AufenthG) ist insbesondere ein Voraufenthalt von vier Jahren. Derzeit leben 264 geduldete Jugendliche und Heranwachsende seit mehr als vier Jahren in Sachsen. Demgegenüber wurden in Sachsen lediglich 40 Aufenthaltserlaubnisse gem. Paragraf 25a AufenthG erteilt. Eltern der Begünstigten wurde in 8 Fällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt; minderjährigen Kindern der Begünstigten in 4 Fällen (siehe Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck, Luise Amtsberg, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag Drs 18/11101).