Datum: 19. Juli 2017

GRÜNES Transparenzgesetz – Behörden-Informationen und Dokumente sollen unkompliziert und kostenfrei zugänglich sein

(2017-164) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat heute einen Gesetzentwurf für ein Sächsisches Transparenzgesetz vorgestellt. Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion, erklärt hierzu:
"Sachsen gehört zu den drei Bundesländern, in denen die Bürgerinnen und Bürger abgesehen von einem Auskunftsrecht hinsichtlich Umweltinformationen und anderen Akteneinsichtsrechten keinen gesetzlichen Anspruch auf den umfassenden Zugang zu nicht-personenbezogenen behördlichen Informationen und Dokumenten haben. Das ist ein unhaltbarer Zustand in einer Demokratie und Ausdruck eines Staatsverständnis, das auf Intransparenz und Herrschaftswissen der Behörden beruht."
"Mit unserer Gesetzesinitiative für ein Transparenzgesetz wollen wir GRÜNE nicht nur der Digitalisierung Rechnung tragen, sondern einen Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Information festschreiben. Damit soll ein Kulturwandel im Handeln der öffentlichen Verwaltung hin zu mehr Transparenz und der Möglichkeit der Kontrolle eingeleitet werden."
"Die sächsische Staatsregierung hängt in Sachen Behördentransparenz in den 1990ern fest. Zwar enthält der Koalitionsvertrag von 2014 Pläne für ein sächsisches Informationsfreiheitsgesetz, mit dem offensichtlich der Sprung in die 2000er geschafft werden soll. Ein solcher Gesetzentwurf liegt allerdings bis heute nicht vor. Wir sind aber mittlerweile im Jahr 2017 und in der Realität einer umfassenden Digitalisierung auch behördlicher Vorgänge und Dokumente angekommen. Dass die zuständigen sächsischen Staatsministerien das noch nicht erkannt haben, ist ein Armutszeugnis", stellt die Abgeordnete kritisch fest.
"Wir GRÜNE wollen, dass Sachsen in der Gegenwart ankommt. Dafür legen wir heute unseren Entwurf für ein bürgerfreundliches Sächsisches Transparenzgesetz vor. Über den Anspruch für jede Bürgerin und jeden Bürger auf Zugang zu Informationen hinaus wird die sächsische Verwaltung zum Betrieb einer Transparenzplattform im Internet verpflichtet. Nach dem Vorbild von Hamburg und Rheinland-Pfalz sollen die Sächsinnen und Sachsen unkompliziert und kostenlos auf einem Online-Portal alle zur Veröffentlichung geeigneten behördlichen Dokumente und Informationen des Freistaats und der Kommunen einsehen können. So ist beispielsweise der Blick in einen Bebauungsplan mit nur wenigen Klicks möglich", stellt Katja Meier den wichtigsten Unterschied des geplanten Transparenzgesetzes zu den bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen heraus. 
"Unser Gesetzentwurf definiert konkret, welche Informationen zu veröffentlichen sind, wo die Grenzen des Datenschutzes gezogen werden und welche privaten und öffentlichen Belange einer Veröffentlichung entgegenstehen. Sind Informationen nicht zur Veröffentlichung im Internet geeignet, ist den Bürgerinnen und Bürgern dennoch auf Antrag grundsätzlich Zugang zu den gewünschten Informationen auf anderem Wege zu gewähren. Der oder die jeweilige Sächsische Datenschutzbeauftragte erhält die zusätzliche Funktion des bzw. der Beauftragten für die Informationsfreiheit und überwacht die Einhaltung der Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten", erklärt Katja Meier.

» Eckpunktepapier "Transparenzgesetz (Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG)" » GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen‘ (Drs. 6/10209)
Hintergrund:

Schon 1998 hat Brandenburg als erstes Bundesland einen Anspruch auf Informationen für seine Bürgerinnen und Bürger unabhängig von einem besonderen rechtlichen Interesse begründet. Jedoch muss immer ein Antrag auf Zugang zu bestimmten Informationen gestellt und ein kostenpflichtiges und teilweise recht teures Verwaltungsverfahren durchlaufen werden. Die meisten Bundesländer und auch 2006 der Bund sind diesem Vorbild gefolgt und mit eigenen Informationsfreiheitsgesetzen nachgezogen.