Datum: 16. Oktober 2017

Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofes: Diese Staatsregierung wird den Wandel nicht schaffen

(2017-235) Zu den Äußerungen des Rechnungshofpräsidenten anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2017 erklärt Franziska Schubert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Der Rechnungshof benennt in seinem aktuellen Bericht überraschend deutlich die blinden Flecken der Staatsregierung. Das zeigt: diese Staatsregierung bekommt es gerade noch so hin, das ihr anvertraute öffentliche Geld zu verwalten. Darüber hinaus – und das wird vom Rechnungshof und der GRÜNEN-Fraktion seit Jahren kritisiert – fehlt es an Strategien in allen Bereichen, um Sachsen als modernes Land für die Zukunft fit zu machen.

"So liegen zum Beispiel keine Strategien für die Einnahmen und Ausgaben im Freistaat Sachsen vor."
"Zur Einnahmesituation kann ich mich nur wiederholen: die Struktur der Sächsischen Einnahmen ist kritisch – zu wenig eigene Einnahmen und zu hohe Abhängigkeit von Transferzahlungen. Darum wäre ein strategisch kluges finanzielles Handeln bei der Ausgabenseite geboten."

"Obwohl in den nächsten 10 Jahren fast die Hälfte aller Bediensteten in den Ruhestand gehen wird, hat die Staatsregierung noch immer keinen Plan, wie sie qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst gewinnen will."

"Aber auch für den Bereich Investitionen und Instandsetzung ist die Staatsregierung nicht ausreichend vorbereitet. In den vergangenen Jahren konnten gerade Investitionen in Größenordnung mit Hilfe von Bundesmitteln finanziert werden. Hier gibt es Veränderungen auf Bundesebene. Darum sind dringend Überlegungen geboten, wie auch zukünftig notwendige Investitionen und Instandhaltungen vom Schulhausbau über Breitband bis Straßenerhalt sichergestellt werden können."

"Im Bereich der Förderung kritisiert der Rechnungshof zum wiederholten Male, dass die Staatsregierung ihre Förderprogramme mit keinen konkreten Konzepten untersetzt. Sie prüft auch nicht, ob die Förderprogramme erfolgreich sind und, wie zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer dieser Programme bestätigen können, sind die Verfahren bürokratisch überzogen und aufwendig. Das geplante Fördervolumen im aktuellen Doppelhaushalt beläuft sich auf 5,4 Milliarden Euro! Das ist eine zu gewaltige Summe, um nicht zu prüfen, ob die Gelder sinnhaft und zukunftsweisend eingesetzt sind."

"Es ist für meine Arbeit in diesem Parlament eine Bestätigung, wenn der Rechnungshof darauf hinweist, dass die Staatsregierung nicht die Ursachen und Folgen ihres Handelns hinterfragt. Nur, weil die Staatsregierung irgendwie Gelder ausgibt, ist doch noch nichts gewonnen!"

"Der Landtag ist Gesetzgeber. Als Gesetzgeber müssen wir überlegen, wie wir Vorgaben machen, die die Staatsregierung dann auch umsetzt. Es ist schwierig und zum Teil nicht möglich nachzuvollziehen, wofür die Staatsregierung Gelder ausgibt, obwohl es das Haushaltsgesetz und seine Regelungen gibt. Ein Grund sind die sogenannten Nebenhaushalte. Dazu gehören die Hochschulen aber auch die Sondervermögen wie ‚Brücken in die Zukunft‘ oder der ‚Zukunftssicherungsfonds‘ und noch viele mehr. Das heißt, die Gelder werden innerhalb des Haushaltsplanes lediglich verschoben, für was und ob die Gelder überhaupt ausgegeben werden, ist dann kaum noch nachzuvollziehen. Ein weiteres Problem ist, dass zum Beispiel Förderprogramme mit ausreichend Geld ausgestattet wurden, diese Gelder aber nicht ausgezahlt werden können, weil die Staatsregierung die dafür notwendigen Förderrichtlinien nicht rechtzeitig verabschiedet."

"Für mich als Finanzpolitikerin sind im Rechnungshofsbericht folgende Aspekte höchst interessant: zum einen das Thema Bürgschaften. Der Freistaat Sachsen übernimmt Bürgschaften für Erfolg versprechende Vorhaben, wenn die banküblichen Sicherheiten fehlen. Der Rechnungshof kritisiert, dass das Verfahren in Zeiten von Niedrigzinsen nicht angepasst wurde und damit die Staatsregierung noch immer über einen gewährten Bürgschaftsrahmen von 1,5 Milliarden Euro verfügt. Außerdem deckt die erhobene Bürgschaftsprovision die Ausgaben für die Bürgschaftsgewährung nicht. Zum Anderen das Thema Spielbanken. Bei der Spielbanken GmbH und Co.KG, ein Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Freistaat gehört, hat der Rechnungshof festgestellt, dass sich Geld in Millionenhöhe angesammelt hat. Wenn diese Gelder einmal aus dem Landeshaushalt an die Beteiligung überwiesen wurden, ist es für den Landtag nicht mehr möglich zu schauen, ob und wie diese Gelder verwendet wurden. Der Rechnungshof empfiehlt, dass dieses Geld dem Landeshaushalt zurückgeführt wird, wo es im Freistaat eingesetzt werden kann."