Datum: 16. Januar 2017

Landesjugendhilfegesetz: Standards in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sinken

(2017-12) Zur Behandlung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung ‚Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes‘ in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtags erklärt Volkmar Zschocke, sozialpolitischer Sprecher und Fraktionsvorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
 
"Unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche, die in Wohngruppen, Heimen, Pflegefamilien oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leben, benötigen spezifische und qualitativ hochwertige Unterstützung, um hier in Sachsen gut Fuß fassen zu können."
 
"Dafür muss qualifiziertes und für die Belange der Zielgruppe sensibilisiertes Personal eingesetzt werden. Eine dauerhafte Absenkung der Standards in Bezug auf die Qualifikation des Personals, die Personalbemessung, den Zugang zu pädagogischen, therapeutischen oder psychologischen Zusatzleistungen, wie sie die Ministerin Klepsch (CDU) bei außergewöhnlicher, nicht zu deckender Bedarfslage zulassen will, wird sich kurz- und langfristig negativ auf die Entwicklungschancen dieser Jugendlichen auswirken", befürchtet Zschocke.
 
"Anstatt nun per Gesetz die Ausnahme zur Regel zu machen, sollte die Ministerin ihren Fokus auf dauerhafte und hochwertige Lösungen für Jugendliche, die in Obhut des Staates leben müssen, richten. Aber die Ministerin weiß nicht einmal, wie und wo unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche in Sachsen untergebracht werden und wie die Rahmenbedingungen jeweils vor Ort sind. Das geht aus einer Kleinen Anfrage von mir hervor (Drs 6/7192). Wenn die Ministerin die Standards zum Betrieb von stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe absenkt und gleichzeitig nicht verfolgt, wie sich diese Qualitätseinbuße in der Praxis auswirkt, handelt sie fahrlässig. Aus der Vogel-Strauß-Perspektive lässt es sich schlecht regieren!"
 
"Dass die Koalitionsfraktionen unserem Änderungsantrag, mit dem wir den Betrieb von stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auf hohem Niveau halten wollen, nicht zugestimmt haben, ist fatal. Nicht nur die zu betreuenden Kinder und Jugendlichen leiden unter dieser Qualitätseinbuße, auch die Kinder- und Jugendhilfe als solche erfährt dadurch eine Abwertung. So wird es immer schwerer werden, Personal für derartige Einrichtungen zu gewinnen und vor Ort zu halten."
 

Hintergrund:
Mit Stand vom 14. Dezember 2016 wurden 2.526 unbegleitete, minderjährige Ausländer*innen von sächsischen Jugendämtern in Obhut genommen, vorläufig in Obhut genommen oder ihnen wird Hilfe nach SGB VIII gewährt. 104 Jugendlichen erhalten Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.
 
» Antwort der Ministerin Barbara Klepsch auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) zum Thema ‚Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (umA)‘ (Drs 6/7192)
 
Der Gesetzentwurf sieht neben zahlreichen Regelungen, die unbegleitete minderjährige Jugendliche betreffen, vor, im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht definierte Ausnahmen beim Betrieb einer solchen Einrichtung bei außergewöhnlicher, nicht anderweitig zu deckender Bedarfslage zuzulassen. Gemäß § 45 Absatz 1 Satz 1 und § 48a Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch  bedarf der Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden, einer Erlaubnis. Das Erteilen der Erlaubnis ist an die Qualifikation des Personals, die räumliche Beschaffenheit, den Zugang zu Therapien und an einen bestimmten Personalschlüssel gebunden.