Landtag stimmt am Freitag über Einsatzbeschränkungen für Glyphosat in Sachsen ab
(2017-210) LINKE und GRÜNE hatten im September 2015 in einem gemeinsamen Antrag (Drs 6/2666) die Staatsregierung aufgefordert, alles im Rahmen des Möglichen zu unternehmen, um die Anwendung von Glyphosat (und Clomazonen) in Sachsen zu verringern und die Auswirkungen von Unkrautvernichtungsmitteln besser zu überwachen. Auf Bundesebene streben beide Parteien ein Verbot von Glyphosat an.
In einer öffentlichen Expertenanhörung im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtags am 22. Januar 2016 unterstrichen zahlreiche Sachverständige den dringenden Handlungsbedarf und unterstützten Vorschläge wie eine Pestizidabgabe, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insbesondere in der Landwirtschaft deutlich einzuschränken.
In der aktuellen Ausschusssitzung am Freitag, 15. September, wird der Antrag zur Abstimmung kommen.
Seit Mai 2014 gilt bei der Anwendung von Glyphosat u.a.: >>eine Anwendung zur Sikkation [ist] nur dort erlaubt, wo das Getreide ungleichmäßig abreift und eine Beerntung ohne Behandlung nicht möglich ist, nicht jedoch zur Steuerung des Erntetermins oder Optimierung der Drusch.<< („Neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.) In den Jahren 2010 bis 2014 wollte das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) lediglich zwei Verstöße gegen Anwendungsbestimmungen bei Glyphosat festgestellt haben.
Ende Juli berichtete die Sächsische Zeitung (Ausgabe Görlitzer Umland Sonnabend/ Sonntag 29./30. Juli 2017) von einem Landwirt in Reichenbach/Oberlausitz (Landkreis Görlitz), der kurz vor der Ernte auf seinen Getreidefeldern Glyphosat spritzte.
„Die oben geschilderte Ausnahme droht zur Regel zu werden, wenn nicht besser kontrolliert wird“, befürchtet Kathrin Kagelmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
In der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion ‚Umgang und Maßnahmen des Freistaates Sachsen in Zusammenhang mit den Auswirkungen des Vollherbizids Glyphosat‘ (6/5244) führte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU) aus, dass sie Verstöße gegen die o.g. Anwendungsbestimmungen beim Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel nur feststellen kann, wenn eine Vor-Ort-Kontrolle zum Zeitpunkt der Anwendung stattfindet.
„Dies dürfte die große Ausnahme sein. Plausibilitätsprüfungen, inwiefern beispielsweise die ausgebrachte Menge an Pflanzenschutzmitteln im Verhältnis zur Feldgröße steht, sind nicht vorgesehen“, krititisiert Wolfram Günther, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN.
Auch in sächsischen Gewässern kann Glyphosat und dessen Abbauprodukt AMPA inzwischen nachgewiesen werden. Der GRÜNE-Landtagsabgeordnete Wolfram Günther ließ die Belastung von 17 ausgewählten Gewässern in Sachsen durch das Umweltinstitut Leipzig e.V. nach zwölf in der konventionellen Landwirtschaft häufig eingesetzten Pestiziden bzw. deren Abbauprodukten untersuchen. In zwölf der 17 Gewässer und damit besonders häufig wurde Glyphosat sowie dessen Abbauprodukt AMPA nachgewiesen.
LINKE und GRÜNE im Landtag lassen nicht locker: in einer Kleinen Anfrage will die Landtagsabgeordnete der LINKEN, Kathrin Kagelmann, u.a. wissen, wie viele Verstöße gegen welche Anwendungsbestimmungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel seit 2014 bis heute festgestellt wurden, welche Konsequenzen dies jeweils für den Anwender hatte und inwiefern die o.g. Plausibilitätsprüfungen mittlerweile durchgeführt werden.
» Antrag der Fraktionen LINKE und GRÜNE ‚Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insbesondere mit den Wirkstoffen Clomazone und Glyphosat stärker reglementieren und Auswirkungen weiter erforschen‘ (Drs 6/2666)
» Protokoll der öffentlichen Anhörung im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtags vom 22.1.2016 zum Antrag (Drs 6/2666)
» Antrag der Fraktion GRÜNE ‚Umgang und Maßnahmen des Freistaates Sachsen in Zusammenhang mit den Auswirkungen des Vollherbizids Glyphosat‘ (Drs 6/5244) mit Stellungname der Staatsregierung
» Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kathrin Kagelmann (Fraktion LINKE) ‚Verstöße bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Glyphosat)‘ (Drs. 6/10492)
Hintergrund:
Die Zulassung von Glyphosat steht insgesamt auf der Kippe: Ob das umstrittene Totalherbizid auch künftig auf europäischen Äckern gespritzt werden darf oder nicht, will die EU-Kommission nicht noch einmal alleine entscheiden: Ein Sondergremium beriet am 23. und 24.08.2017 in Brüssel über eine Verlängerung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat um zehn Jahre. Eine Abstimmung ist für September 2017 vorgesehen.
In der EU wird seit Jahren über Glyphosat gestritten. Nach einem monatelangen Wegwarten hatte die Kommission Ende Juni 2016 die Zulassung vorerst um anderthalb Jahre verlängert, weil sich die Mitgliedsstaaten nicht einigen konnten. Diese Frist läuft Ende 2017 aus. Während Frankreich bereits angekündigt hat, sich gegen die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat zu stellen, drängt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) die EU-Kommission zur Verlängerung der Genehmigung.
Das Herbizid ist hoch umstritten: Während das Internationale Krebsforschungszentrum die Chemikalie als >>wahrscheinlich<< krebserregend einstuft, hält die EU-Chemieagentur ECHA ein solches Risiko für >>unwahrscheinlich<<.