LINKE und GRÜNE wollen Verwaltung der Großschutzgebiete vom Sachsenforst auf das Landesamt für Umwelt übertragen
(2017-157) In einem gemeinsamen Gesetzentwurf (Drucksache 6/9993) plädieren die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN dafür, die Verwaltung der Schutzgebiete in Sachsen neu zu organisieren. Künftig soll nicht mehr der Staatsbetrieb Sachsenforst, sondern das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Großschutzgebiete betreuen. Betroffen sind die Gebiete Nationalparkregion Sächsische Schweiz, das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide und Gohrischheide sowie Elbniederterrasse Zeithain – und damit 2,7 Prozent der Landesfläche.
Kathrin Kagelmann, Sprecherin der Linksfraktion für ländliche Räume, erklärt:
"Großschutzgebiete sind überwiegend bewaldet, weshalb es nahe zu liegen scheint, sie durch einen Forstbetrieb verwalten zu lassen. Der seit 2008 beschrittene sächsische Sonderweg, den Staatsbetrieb Sachsenforst mit dieser Aufgabe zu betrauen, hat sich aber nicht bewährt. Denn der Forstbetrieb legt sein Hauptaugenmerk auf wirtschaftliche Erträge, weshalb naturschutzfachliche Erfordernisse auf der Strecke bleiben. Dementsprechend sind in den vier durch Sachsenforst verwalteten Großschutzgebieten erst zwischen 26 Prozent und 42 Prozent der nötigen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise 25 Prozent und 64 Prozent der Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt (Drucksachen 6/3583, 6/3584). Das ist ernüchternd. Wir wollen, dass eine Naturschutzbehörde die Großschutzgebiete unter neuer Prioritätensetzung verwaltet."
Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt zum Gesetzentwurf:
"Der Zweck der Großschutzgebiete besteht darin, dass sich auf vergleichsweise großen Flächen Natur entwickeln soll. Mit zu berücksichtigen sind Erholungsinteressen der Menschen. Die wirtschaftliche Nutzung der Flächen hat sich dem absolut unterzuordnen. Es entspricht nationalen und internationalen Standards, dass entsprechend auch die Verwaltung dieser Gebiete im Bereich des Naturschutzes liegt. Sachsen hat mit seiner bundesweit einzigartigen Unterstellung der Großschutzgebiete unter den Landesforstwirtschaftsbetrieb eine genauso einzigartige Fehlsteuerung vorgenommen, die dringend korrigiert werden muss."
» Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und GRÜNE ‚Gesetz zur Neuordnung der Schutzgebietsverwaltung im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/9993)
» Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke (3. Handlungsfeld „Organisation“, siehe Seite 10)